Als die Polizisten nach seiner Fahrerlaubnis fragten, legte ihnen der Serbe einen kroatischen Führerschein vor. Die Fahnder erkannten schnell, dass es sich um eine Fälschung handelte. Daraufhin händigte der Mann den Beamten seinen serbischen Führerschein aus. An diesem hatten die Polizisten nichts zu beanstanden.
Klarheit darüber, warum der Mann neben einem echten auch einen gefälschten Führerschein besaß, brachte letztendlich die Vernehmung im Rahmen der Anzeigenaufnahme wegen Urkundenfälschung. Der serbische Führerschein hatte in Frankreich durch die Wohnsitzaufnahme bereits nach einem halben Jahr seine Gültigkeit verloren. Wegen mangelnder Sprachkenntnisse sah sich der Serbe nicht in der Lage, eine französische Fahrerlaubnis zu erwerben. Darum habe er sich kurzerhand entschlossen, sich eine gefälschte EU-Fahrerlaubnis zu besorgen, die keiner Umschreibungspflicht unterliege.
Da für seine Fahrt durch Deutschland seine serbische Fahrerlaubnis ausreichte, durfte der Mann nach der Anzeigenaufnahme die Weiterfahrt fortsetzen. fb