Ein Seeoner Jäger wurde am Samstagmorgen auf eine mögliche Tiertragödie hingewiesen, die sich wohl im Ortsteil Straß abgespielt hatte. Eine Frau hatte gegen 4 Uhr morgens klägliche Sterbenslaute eines Rehs gehört.
Als der Jäger den Ort aufsuchte, bestätigte sich die Vermutung: Offensichtlich hatte ein Hund ein gesundes Reh in der Nähe der Siedlung gefangen und mit Bissen in Hals und Kopf getötet. Die Verletzungen konnten eindeutig einem oder mehreren Hunden zugeordnet werden. Die Jäger von Seeon beobachten schon seit einiger Zeit aktive Hunde, die in diesem Bereich wildern.
Jetzt appellieren Polizei und Jäger erneut an alle Hundehalter, sich ihre Verpflichtungen in Erinnerung zu rufen und an andere Tiere, vor allem Wildtiere, zu denken, um Tiertragödien dieser Art zu vermeiden.
Die Polizei Trostberg erklärt dazu: Läuft ein Hund unbeaufsichtigt in einem Jagdrevier frei herum, so liegt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Jagdgesetz vor. Hier kann durch die zuständige Ahndungsbehörde ein Bußgeld gegen den Hundehalter verhängt werden. Wird vom Hund einem Wildtier nachgestellt und wird es gerissen, kann es sich – wenn der Hundeführer mit Vorsatz handelt – sogar um eine Straftat handeln. Für solche Fälle sieht der § 292 (Jagdwilderei) des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Werden Wildtiere verletzt oder gar getötet, ergibt sich zudem eine Schadenersatzpflicht für den Besitzer des Hundes gegenüber dem Jagdpächter.