Die Schäden am Bauwerk in Verbindung mit konstruktiven Mängeln haben die Tragkraft der Brücke so weit in Mitleidenschaft gezogen, dass nun eine Tonnagebeschränkung angeordnet werden muss, teilte das Staatliche Bauamt Traunstein mit.
Rost an den Stahlteilen und die damit verbundenen Risse und Abplatzungen am Beton haben die mittlerweile 85 Jahre alte Brücke so weit geschädigt, dass die statischen Sicherheitsreserven des Bauwerks bedenklich weit aufgebraucht sind, wie eine Nachrechnung gezeigt hat.
Nicht für heutige Verkehrslasten ausgelegt
Die Brücke wurde in den 1930er Jahren nach dem damaligen Stand der Bautechnik geplant und gebaut und ist somit nicht für die heutigen Verkehrslasten ausgelegt. Man ging vielmehr davon aus, dass die schwersten Fahrzeuge auf der Brücke eine 24 Tonnen schwere Dampfwalze und ein zwölf Tonnen schwerer Lkw sein würden. Angesichts der Fahrzeuggewichte moderner Lkw verbleiben daher selbst bei einwandfreiem Zustand der Brücke nur geringe Sicherheitsreserven.
Da es seinerzeit noch keine computergestützten Berechnungsmethoden und auch keinerlei Erfahrungen über die schädlichen Einwirkungen der Salzstreuung im Winterdienst gab, hat die Brückenkonstruk- tion zusätzlich aus heutiger Sicht erhebliche konstruktive Defizite. Diese Konstruktionsmängel haben dazu geführt, dass besonders hoch belastete Teile des Bauwerks am Brückenüberbau und an den Auflagern am meisten vom tausalzbedingten Rostfraß geschädigt sind. Eine kurzfristige Sanierung der Brücke ist aber laut Bauamt ohne monatelange Vollsperrung nicht möglich und aufgrund des Alters auch nicht mehr wirtschaftlich.
Bauamt folgte Empfehlung eines Statikers
Das Staatliche Bauamt Traunstein musste daher der entsprechenden Empfehlung des Statikers und des zusätzlich beauftragten, unabhängigen Prüfingenieurs folgen, und für die Brücke eine Tonnagebeschränkung aussprechen. Sie darf deswegen zukünftig nur noch mit Fahrzeugen befahren werden, die ein tatsächliches Gesamtgewicht von nicht mehr als zwölf Tonnen aufweisen. Ausnahmen gibt es für den öffentlichen Personennahverkehr: Schul- und Linienbusse dürfen nach wie vor über die Brücke fahren.
Das Bauwerk bleibt zudem unter verstärkter Beobachtung, sodass auf eine weitere Schadensausbreitung bei Bedarf schnell reagiert werden kann.
Die Lastbeschränkung bleibt bis zum Ersatzneubau aufrechterhalten. Die technischen Planungen dafür sind laut Bauamt bereits in vollem Gange. Um das Baurecht zu erhalten, ist ein förmliches Planfeststellungsverfahren notwendig, in dem alle öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Belange behandelt werden. Laut Staatlichem Bauamt ist mit einem Neubau frühestens ab dem Jahr 2021 zu rechnen. fb