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Rot hinterlegt und mit schwarzen Punkten umrandet sieht man auf dieser Grafik das Naturschutzgebiet Geigelstein, in dem von 1. Dezember bis 31. Mai ein Betretungsverbot gilt. Eine Skiroute für geübte Tourengeher ist mit einer durchgehenden roten Linie dargestellt, rot gestrichelt sind Skirouten für Geübte bei besten Verhältnissen dargestellt und der Pfeil zeigt die empfohlene Richtung an. Foto: Grafik: Ökomodell Achental

Zum Schutz der seltenen Raufußhühner – Betretungsverbot im Naturschutzgebiet Geigelstein

Schleching – Um bedrohte, seltene Vogelarten zu schützen, wurden im Geigelsteingebiet Ruhezonen ausgewiesen, die von 1. Dezember bis 31. Mai nicht betreten werden dürfen.


Darauf weist Florian Maier, Projektbetreuer für Klimaschutz- und Flächenmanagement vom Ökomodell Achental in einem Schreiben hin. Vor allem Skitourengeher und Schneeschuhwanderer sind angesprochen.

Das Gebiet rund um den Geigelstein zählt zu einer besonders wertvollen Bergregion der Bayerischen Alpen und steht seit 1991 unter Naturschutz. Das 3139 Hektar große Schutzgebiet erstreckt sich von Sachrang im Priental bis Schleching im Achental und ist gleichzeitig Natura-2000-Gebiet (Vogelschutz- und FFH-Gebiet).

Im Winter ist der Geigelstein ein beliebter Skitourenberg und zeitgleich ein wichtiger Rückzugsort für seltene Tierarten, darunter Raufußhühner wie Auerhuhn und Birkhuhn. Diese überleben den Winter nur durch äußerste Energieeinsparung. Laut der Roten Liste gefährdeter Brutvögel Bayerns sind Auer- und Birkhuhn vom Aussterben bedroht.

In den eingeengten Winterlebensräumen haben Störungen durch menschliche Freizeitaktivitäten wie das Schneeschuh- und Skitourengehen eine besonders schwerwiegende Wirkung.

Denn die Nahrung ist knapp und bei der Flucht wird enorm viel Energie verbraucht. Sinkt die Energiebilanz ins Negative, sind die Vögel geschwächt. Sie drohen zu verhungern oder werden zur leichten Beute für ihre natürlichen Feinde zu werden.

Im Chiemgau stellt das Naturschutz- und Natura-2000-Gebiet Geigelstein eines der letzten Refugien dar. Als Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie wird den Raufußhühnern ein besonderer Schutzstatus zuteil. Demnach sind ihre Lebensräume zu schützen und ihr Überleben sicherzustellen.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurden im Geigelsteingebiet Ruhezonen ausgewiesen, die von Anfang Dezember bis Ende Mai nicht betreten werden dürfen. Abseits der Winterruhezonen sind weiterhin zahlreiche Tourenmöglichkeiten für Skitourengeher und Schneeschuhwanderer vorhanden.

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