Auf dem »Griessn Feld« entsteht derzeit ein neues Baugebiet. Zurzeit werden die Verkehrsanbindungen hergestellt und die Errichtung der Einzel- und Mehrfamilienhäuser steht bevor. Rechtzeitig vor Baubeginn wollten die Bauwerber in einer Anfrage geklärt haben, ob eine seitliche Wanderhöhung, die im Bebauungsplan mit 6,30 Metern festgesetzt wurde, auf 6,50 Meter erhöht werden könne. Die Kubatur des Hauses bliebe dadurch erhalten und der Erwerber der anderen Doppelhaushälfte unterstütze den Antrag. Begründet wurde der Antrag mit der Notwendigkeit von Wohnraum für eine fünfköpfige Familie.
»Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann nach dem Baugesetzbuch erteilt werden, wenn die Abweichungen städtebaulich vertretbar oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn nachbarschaftliche Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind«, sagte dazu Bauamtsleiter Hans Hechenbichler. Zu bedenken sei bei der Entscheidung, dass nach der neuen Ortsgestaltungssatzung bei einer Hausbreite von 12 Metern ein Kniestock von 1,20 Metern zulässig wäre, wenn es die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht gäbe und die Grenze zum Vollgeschoß nicht überschritten würde, ergänzte der Bauamtsleiter. »Die hier beantragte Erhöhung beträgt drei Prozent«.
Xaver Utzinger und Justus Pfeifer (CSU) meinten übereinstimmend, dass man sich grundsätzlich an die aktuelle Ortsgestaltungssatzung halten sollte, die aber auch Abweichungen zuließen. Bürgermeister Claus Pichler betonte: »Wenn man familienfreundlich entscheidet, kann das nur in unserem Sinne sein«. Der Rathauschef gab in diesem Zusammenhang der Verwaltung den Auftrag, zu prüfen, wie am schnellsten eine Änderung des festgesetzten Bebauungsplans möglich sei. Ob bei den geplanten Einzelhäusern Abweichungsanträge zur seitlichen Wandhöhe gestellt werden, ist noch nicht bekannt.
Der Bauausschuss stimmte daraufhin einstimmig zu, die Befreiung zur seitlichen Wandhöhe von 6,50 Metern in Aussicht zu stellen. hab