Nachdem bei der Sitzung im Januar auf Antrag der Vereinigung Ruhpoldinger Bürger (VRB) die Entscheidung vertagt wurde, fand das Thema diesmal aber keine Mehrheit. Somit könnte das Landratsamt Traunstein nun das gemeindliche Einvernehmen durch die Genehmigung zum Bau des Rinderstalls am beantragten Standort ersetzen.
Ohne Bebauungsplan würde das Risiko bestehen, dass Unsicherheit aufkommen könnte, sagte Bürgermeister Claus Pichler zu Beginn des Beratungspunkts. Den zusätzlichen Erlass einer Veränderungssperre sah er als »Veränderungspause«. Das treffe die Sachlage besser und gelte maximal zwei Jahre. Damit könne man »dem einen oder anderen Belang besser gerecht werden«.
Bebauungsplan für Rechte der Eigentümer wichtig
Bauamtsleiter Hans Hechenbichler erläuterte noch einmal den Geltungsbereich für den beabsichtigten Bebauungsplan. »Ein Bebauungsplan ist für die Rechte der Eigentümer wichtig«, betonte er. Im Rahmen der Neuaufstellung solle trotz zusätzlichen Baurechts durch das Schließen von Baufenstern der Ortscharakter und das Miteinander bewahrt werden.
Dazu seien Art und Maß der baulichen Nutzung, zum Beispiel hinsichtlich Grundstücksgröße und überbaubaren Grundstücksflächen sowie Zahl der zulässigen Wohnungen zu regeln. Dabei sollen auch die Belange bestehender landwirtschaftlicher Nutzungen gesichert werden.
Bebauungsplan von 1977 fehlerhaft
Zusätzlich legte er eine tabellarische Aufstellung zu diesem Entscheidungsfall ab 13. Mai 2014 vor, die Hermann Feil (CSU) mit einem Antrag in der letzten Sitzung gefordert hatte. In diesem Zusammenhang erinnerte Hechenbichler noch einmal, dass der Bebauungsplan vom 26. Juli 1977 aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers unwirksam sei und es nun der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans bedürfe. »Wenn es zu keiner neuen Aufstellung eines Bebauungsplanes kommt, erteilt das Landratsamt die Genehmigung.«
Der Fraktionssprecher der SPD, Johannes Hillebrand, nahm zur »unendlichen Geschichte« Stellung. Mit dem ersten Eingabeplan hätte er leben können, doch »alles was danach kam, war immer größer«, was bei ihm zu einer ablehnenden Haltung geführt habe. Von Seiten der Gemeinde sei dem Bauwerber immer wieder »die Hand ausgestreckt worden«. Zudem habe er das Gefühl, als würde die Gemeinde durch die Entscheidungen die Planungshoheit aus der Hand geben. Abschließend betonte er, dass er nicht gegen den Stall, sondern gegen den Standort und die Größe sei.
Andreas Hallweger sagte als Fraktionssprecher der CSU, dass man sich mit dem Thema in vielen Gesprächen mit den Konfliktseiten auseinandergesetzt habe. »Dabei haben wir neue Aspekte und Erkenntnisse gewonnen.« Es bestehe aber weiterhin erheblicher Beratungsbedarf.
VRB ist nicht gegen den Stall
»Wir sind nicht gegen den Stall, über den Ort muss man aber noch reden«, sagte der Sprecher der Vereinigung Ruhpoldinger Bürger (VRB), Hermann Hipf. Eine gütliche Regelung hielt er durchaus für machbar. Seiner Meinung nach sei in diesem Fall der »Beratungsweg zwischen Bauausschuss und Gemeinde verlassen worden«, und darüber sei die VRB-Fraktion enttäuscht.
Bevor es zu weiteren Diskussionsbeiträgen kam, stellte Justus Pfeifer (CSU) den Antrag zur Geschäftsordnung, jetzt über die Aufstellung des Bebauungsplans abzustimmen, was eine Mehrheit von 12:7 Stimmen fand. »Mit diesem Beschluss werden wir mundtot gemacht«, monierte Sepp Konhäuser (SPD).
Neuer Bebauungsplan abgelehnt
Der Beschluss, den Bebauungsplan neu aufzustellen und den alten Plan vom 26. Juli 1977 aufzuheben, wurde dann im Gemeinderat mit 13:6 Stimmen abgelehnt. »Damit macht auch die Beratung des nächsten Tagesordnungspunkts zum Erlass einer Veränderungssperre keinen Sinn mehr«, sagte abschließend Bürgermeister Pichler.
Wenn das Landratsamt nun die Baugenehmigung für den aus Sicht der Behörde genehmigungswürdigen Eingabeplan erteilen würde, bliebe der anderen Seite aber noch der Rechtsweg. Konflikte schienen vorprogrammiert zu sein. Am Ende müssten dann vermutlich die Gerichte entscheiden, wie es letztlich weitergehen werde. hab