Ruhpolding – Wie Pressesprecher und Oberstaatsanwalt Björn Pfeifer auf Nachfrage des Traunsteiner Tagblatts mitteilte, wird die Anzeige des Münchener Urlaubsgastes Gunter H. gegen die Gemeinde Ruhpolding (wir berichteten) abgelehnt.
»Der angezeigte Sachverhalt erfüllt keinen Straftatbestand. Insbesondere liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass der Parkautomat absichtlich manipuliert worden wäre«, so Björn Pfeifer von der Staatsanwaltschaft Traunstein.
Die Frage, ob H. Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des abgebuchten Geldbetrags habe, sei nicht durch die Staatsanwaltschaft zu beurteilen, sondern eine zivilrechtliche Frage.
Ob der Urlauber nun weitere rechtliche Schritte in Erwägung zieht, ließ er allerdings im Gespräch mit unserer Zeitung offen.
JuC