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(Foto: Peter)

Der Erhalt des Kurhauses stand im Mittelpunkt

Ruhpolding – Regen Zuspruch fand die Informationsveranstaltung für das Bürgerbegehren »Erhalt des Kurhauses«, die im Hotel Ruhpoldinger Hof stattfand. Dabei wurden das Für und Wider für den Fortbestand des Kurhauses erörtert.


Eigentlich wollten sich die Vertreter des Bürgerbegehrens mit Bürgern treffen, die bereit wären, die Initiative »Erhalt des Kurhauses« aktiv zu unterstützen. Dabei sollte das Vorgehen bis zum Ratsentscheid abgestimmt werden. Da aber auch zwei Vertreter des Gemeinderats – Simon Geierstanger (CSU) und Thomas Ringsgwandl (VRB) – anwesend waren, wurde die Gelegenheit genutzt, mit den Gemeinderäten ins Gespräch zu kommen. »Eine offene Diskussion war schon immer das Ziel der Initiative«, sagte bei der Begrüßung Mitinitiator Dr. Peter Nawratil.

In einem kurzen Vortrag führte er in die Thematik ein und präsentierte die Hauptargumente des Bürgerbegehrens. Demnach sei das Kurhaus erhaltenswert, weil es einen zentralen Ort in der Dorfmitte darstelle und ferner eine Sanierung schneller zu bewerkstelligen sei, als ein Neubau. Somit würde ein Saal zügiger den Vereinen, Bürgern und Gästen zur Verfügung stehen, so der Sprecher. Darüber hinaus müsse die Gemeinde kein Grundstück unter dem Marktpreis veräußern. Durch die Sanierung könne das geschichtsträchtige Gebäude erhalten werden, das als Wiege des Tourismus im Chiemgau gelte. Schließlich sei der Erhalt des Kurhauses auch unter ökologischen Gesichtspunkten die bessere Lösung.

Anschließend wurden die unterschiedlichen Varianten zur Sanierung des Kurhauses beziehungsweise zum Neubau eines Hotels mit Saal am angestammten Ort unter den verschiedenen Aspekten beleuchtet. Dabei wurden neben den genannten Argumenten weitere Punkte angesprochen. Nicht nachvollziehbar sei demnach, wie sich ein Hotel in der geplanten Größe und Kategorie mit einem integrierten Veranstaltungssaal vereinbaren lasse. So müsse bei einem Verkauf des Kurhausgrundstücks eine verbriefte Dienstbarkeit den niederschwelligen Zugang zum Saal ermöglichen, was wiederum den Verkaufserlös negativ beeinflussen dürfte, erläuterte Nawratil. In diesem Zusammenhang stelle sich auch die Frage über die Zukunft des Championsparks während des Biathlonweltcups auf dem Gelände des Kurparks.

Im Anschluss entwickelte sich eine rege Diskussion über das Pro und Kontra zum Erhalt des Kurhauses und der von der Gemeinde bevorzugten Varianten. Dabei kommunizierten die beiden Ratsvertreter, warum für sie der Erhalt des Kurhauses keine Option sei und warum sie daher den Argumenten des Bürgerbegehrens nicht folgen könnten.

Während der Austausch der verschiedenen Aspekte in einer harmonischen Atmosphäre stattfand, führten einige Wortmeldungen aus der Zuhörerschaft zu heftigen Widersprüchen der Anwesenden. So wurde beispielsweise angemerkt, dass Ruhpolding durchaus die Chance habe, die touristische Bedeutung von Berchtesgaden zu erreichen, wenn durch den Neubau von Vita Alpina und Kurhaus die Attraktivität entsprechend gesteigert werden könne. Eine weitere Wortmeldung bezog sich auf die Angebote für die einheimische, jugendliche Bevölkerung. Dabei wurde infrage gestellt, ob es überhaupt noch einen Bedarf an Begegnungsstätten für die Jugend brauche, »wenn diese eh schon nach Traunstein oder Salzburg fahren müsste«. Aus den Reihen der jungen Leute kam die prompte Antwort: »Leider ist das notwendig, da es am Ort für uns ja keine Angebote mehr gibt.«

Schließlich wurde von der Initiative »Erhalt des Kurhauses« die Formulierung der vom Gemeinderat eingebrachten ersten Frage im Stimmzettel für das Ratsbegehren und damit verbunden die Formulierung der Stichfrage thematisiert. Diese lautet: »Soll das Vita Alpina und Freibad saniert und erhalten werden, sowie ein Grundstück für einen Veranstaltungssaal vorgesehen werden?«. Durch diese Fragestellung sei nicht ersichtlich, ob die Bereitstellung des Grundstücks auch einen Saal am angestammten Ort mit einschließe oder, ob dieser ausschließlich mit dem Standort Vita Alpina verknüpft sei, so Nawratil. Damit könne nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass beim Ratsentscheid Stimmabgaben erfolgen, die nicht im Sinne der stimmberechtigten Wähler seien. Somit wäre dies ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot, was nach gültiger Rechtsprechung nicht zulässig sei, sagte Dr. Nawratil dazu.

Was die angeführte Stichfrage anbelangt, sei die Formulierung »parallel finanzierbar« ebenfalls nicht eindeutig, da beide Vorhaben – Kurhaus und Vita Alpina – aufgrund ihres Ausmaßes sehr unterschiedliche Zeitzonen hätten. Aus diesem Grund habe die Initiative »Erhalt des Kurhauses« die Kommunalaufsicht beim Landratsamt um eine klärende Stellungnahme gebeten, äußerte der Mitinitiator. Nach drei Stunden angeregter Diskussion und vielen Wortmeldungen endete die Veranstaltung. In seinem Schlusssatz bekräftigte Dr. Nawratil nochmals das Angebot an alle Seiten, die angestoßene Diskussion mit all ihren Facetten fortzusetzen »zum Wohle der Zukunft unseres Ortes«.

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