Reit im Winkl
Bildtext einblenden
Symbolbild Foto: Archivfoto: Hauser

Reit im Winkl will Zweitwohnsitze weiter reduzieren

Reit im Winkl – Die Gemeinde Reit im Winkl will die Erstwohnsitznutzung fördern und vor dem Hintergrund des demographischen Wandels auf Dauer eine vitale Gemeinde erhalten. Zweitwohnsitze sind damit in Zukunft deutlich schwerer zu erhalten.


Zu diesem Zweck wurde in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats die Fremdenverkehrssatzung dahingehend geändert, dass zukünftig die Nutzung von Räumen in Wohngebieten oder Beherbergungsbetrieben als Nebenwohnung der Genehmigungspflicht unterliegen, wenn die Räume an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres unbewohnt sind.

»Die Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion dient nicht, wie teilweise völlig falsch kommuniziert wird, der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Einheimische«, erläuterte Bürgermeister Josef Heigenhauser die Beweggründe. Vielmehr solle in den Gebieten, die im Geltungsbereich der Satzung liegen, die touristische Nutzung der Gebäude erhalten bleiben und gerade nicht eine vorwiegende Wohnnutzung stattfinden.

Derzeit gibt es 628 Zweitwohnsitze

Der Genehmigungsvorbehalt für die Bildung von Wohnungsteileigentum und Bruchteileigentum im Satzungsgebiet soll die damit oft verbundene Begründung von Nebenwohnsitzen erschweren und so langfristig neben der favorisierten touristischen Nutzung auch Erstwohnsitze begünstigen. »In den letzten 25 Jahren konnten dadurch die Zweitwohnsitze in Reit im Winkl von 912 im Jahr 1994 um 31 Prozent auf aktuell 628 reduziert werden«, so Bürgermeister Heigenhauser.

Mit der in dieser Sitzung zur Abstimmung vorliegenden Änderungssatzung habe die Gemeinde dann die Möglichkeit, die Förderung der touristischen Nutzung, die Zunahme der Hauptwohnsitze und die bessere Ausnutzung der Zweitwohnsitze zu erreichen. Derzeit würden viele Besitzer von Eigentumswohnungen diese lieber leer stehen lassen, als sie an Feriengäste zu vermieten. Außerdem sei eine spürbar steigende Nachfrage nach neu errichteten Immobilien gegeben, insbesondere Eigentumswohneinheiten.

»So wurden in letzter Zeit vermehrt Bauanträge für Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten gestellt, bei denen man eine zukünftige Zweitwohnungsnutzung erwarten kann«, stellte Heigenhauser fest. Vielen Anlegern gehe es dabei in erster Linie um den Werterhalt ihres Kapitals und weniger darum, durch Vermietung an Feriengäste mit wechselnder Belegung oder durch Dauervermietung an die örtliche Bevölkerung Ertrag zu erzielen.

Räume müssen an 183 Tagen bewohnt sein

Dabei entstehe Wohnraum, der für die Gemeinde Nachfolgelasten auslöse, ohne das Unterkunftsangebot für Feriengäste entsprechend der Nachfrage zu vergrößern. Diesen städtebaulichen Fehlentwicklungen solle mit der vorgesehenen Satzungsänderung entgegengewirkt werden.

Lisa Ruh (Freie Wähler) regte an, die erforderliche Nutzung der Zweitwohnungen genau zu überprüfen, zum Beispiel auch bei der Erhebung des Kurbeitrags. Bürgermeister Josef Heigenhauser vertrat ebenfalls diese Meinung und versicherte: »Wie schon bisher bei der Fremdenverkehrssatzung gehandhabt, werden wir bei einer heutigen Zustimmung zur vorliegenden Änderungssatzung auch diese konsequent anwenden und in jedem Fall einen stichhaltigen Nachweis dafür verlangen, ob die betreffenden Räume insgesamt an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres, also mindestens 183 Tage, bewohnt sind.«

Bei der folgenden Abstimmung beschloss der Gemeinderat einhellig den Erlass der Satzung zur vierten Änderung der Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion nach dem Baugesetzbuch in der vorgelegten Fassung mit der beschriebenen Regelung. Weiter steht in dieser Änderungssatzung, dass die Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn die Nutzung als Nebenwohnung vor dem Inkrafttreten dieser Satzung aufgenommen worden ist. Die Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ebenfalls enthalten sind darin die Vorschriften im Fall von Ordnungswidrigkeiten. sh

Mehr aus Reit im Winkl