Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) erläuterte, dass gemäß Zuständigkeitsverordnung des Bayerischen Innenministeriums Parkgebühren höchstens 50 Cent, in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 Euro je angefangener halben Stunde betragen dürfen. Im Ortszentrum sei durch die touristischen Angebote und den gut besuchten Einzelhandel regelmäßiger Parkdruck gegeben. Durch den Wegfall des privaten Parkplatzes beim Hotel zur Post habe sich die Parksituation im Ortskern weiter verschärft.
Der Gemeinderat habe im Oktober für die zu beschließende Änderung der Parkgebührenverordnung die Tarife abgestimmt. Darin sei auch die ab 2023 abzuführende Umsatzsteuer enthalten. Die Gebühren seien wie bisher für den Zeitraum von 7 bis 18 Uhr geplant. Mit Ausnahme der Wohnmobile auf dem Weitseeparkplatz dürften die öffentlichen Parkplätze nur von 7 bis 22 Uhr genutzt werden. Ein Dauerparken sei damit ausgeschlossen. Der Entwurf der Verordnung sei mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt worden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Parkgebührenverordnung ab 1. Januar mit folgenden Tarifen: Kurzparkticket bis 30 Minuten: kostenlos, 1 Stunde 1,50 Euro, 3-Stunden-Ticket 4 Euro, Tagesticket 7 Euro, Übernachtticket (Weitseeparkplatz nur für Wohnmobile) 12 Euro, Winter/Sommersaison besonderer Personenkreis (z. B. Skilehrer, Wanderführer) 20 Euro, Ganzjahresticket 40 Euro.
Bisher galten folgende Tarife: bis 2 Stunden Parkdauer 2 Euro, bis 4 Stunden 4 Euro, Tagesparkschein 5 Euro Wintersaison-Parkschein 50 Euro (besonderer Personenkreis 20 Euro).
sh