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Da bisher noch kein Ortstermin mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege stattgefunden hatte, lehnte der Gemeinderat den Bauantrag auf Umbau des Moarhaus-Anwesens an der Tiroler Straße zunächst ab. (Foto: Hauser)

Gemeinderat Reit im Winkl lehnt Umbau des Moarhaus-Anwesens ab

Reit im Winkl – Vorwiegend um den Umbau und die Sanierung von Häusern in Reit im Winkl ging es bei der Behandlung von verschiedenen Bauanträgen in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats.


Abgelehnt wurde ein Bauantrag auf Umbau und Sanierung des Bauernhauses »Moarhaus« an der Tiroler Straße. Es soll dem Antrag zufolge saniert und der ehemalige Wirtschaftsteil (Stall, Werkstatt, Scheune) umgenutzt werden. Geplant ist, das Anwesen fluktuierend touristisch zu vermieten.

Das Anwesen steht unter Denkmalschutz, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU). Für die touristische Nutzung liege bereits ein schlüssiges Nutzungskonzept vor, diesem könne zugestimmt werden. Außerdem soll eine Grundsanierung unter enger Einbeziehung der Unteren Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden.

Bezüglich von mit Holzwaldstangen verkleideten Glasfronten soll noch ein Ortstermin mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege stattfinden. Da vor diesem Termin und der Einschätzung der Denkmalschutzbehörde keine Beur-teilung des Vorhabens stattfinden könne, sei noch keine Beschlussreife gegeben und der Antrag zunächst abzulehnen, so der Bürgermeister. Der Gemeinderat verweigerte für den Antrag dann auch einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Ferner ging es um einen Antrag auf Nutzungsänderung des bereits genehmigten Fitnessraums in einem Anwesen an der Blindauer Straße in einen Fitnessraum und ein Ferienappartement zur Vermietung mit wechselnder Belegung. In einer Sitzung im Dezember 2021 war bemängelt worden, dass im Eingabeplan die Nutzungsänderung in ein Appartement eingetragen war und nicht in ein Ferienappartement. Außerdem wurde dabei ein belastbares und nicht widerlegbares Nutzungskonzept angefordert. Die entsprechenden Unterlagen und ein ebenfalls angeforderter Stellplatznachweis lagen nun vor. So erteilte der Gemeinderat dem Antrag jetzt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen und legte dabei fest, dass das Nutzungskonzept Teil der Baugenehmigung werden muss.

Für die Talstation der Dürrnbachhorn-Sesselbahn auf der Winklmoosalm lag ein Bauantrag auf Dachsanierung mit teilweiser Anhebung des Dachstuhls, Anbau eines Balkons und eines Vordachs vor. Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) erklärte, dass der Gemeindeverwaltung keine Unterlagen bezüglich einer Genehmigung der Betriebswohnung vorlägen. Nach Absprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde könne dem Antrag aber wie vorliegend zugestimmt werden. Sollte bezüglich der Betriebswohnung noch eine Genehmigung notwendig sein, müsste dies im Nachgang behandelt werden. Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag einstimmig das Einvernehmen.

Der Antragsteller für einen weiter vorliegenden Bauantrag hatte vor einigen Jahren ein Anwesen in Seegatterl erworben – in Unkenntnis der nicht genehmigten Anbauten und Nebengebäude – und wollte diese jetzt nachträglich genehmigen lassen. Hinsichtlich der Errichtung von Ferienwohnungen in dem Gebäude erteilte der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage, dass eine Fremdenverkehrsdienstbarkeit eingetragen wird.

Zugestimmt wurde auch der Errichtung eines weiteren Anbaus und dessen Nutzung als »Loipen-Café«. Dieses wird nur für die Feriengäste und für Laufkundschaft (im Winter Langläufer und im Sommer Radfahrer) genutzt. Verkauft werden nur alkoholfreie Getränke und kleine Speisen mit Lebensmitteln aus dem eigenen Garten.

Einstimmig verweigert wurde das gemeindliche Einvernehmen für einen neu errichteten Unterstand an dem Gebäude, zum Beispiel als Abstellraum und als Lagerfläche für Heu. Da die Landwirtschaft nur als Hobbybetrieb ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, ist hier nach Auskunft des Bürgermeisters eine nachträgliche Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben.

Ebenfalls auf der Tagesordnung stand ein Bauantrag auf Umbau von Wohnhaus und Garage auf einem Grundstück am Lärchenweg. Die Garage soll erweitert und um ein Stockwerk erhöht werden. Damit ergibt sich unter Einbeziehung zweier Räume aus dem Hauptgebäude im Obergeschoß eine barrierefreie Wohneinheit. Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag einhellig das gemeindliche Einvernehmen und dieses ebenfalls für eine Befreiung hinsichtlich einer hier Überschreitung der zulässigen Geschoßflächenzahl und der Form des Baukörpers.

Auf einem Grundstück an der Unterbergstraße soll ein Carport für drei Stellplätze errichtet werden. Bei diesem können die Festsetzung der gemeindlichen Baugestaltungssatzung hinsichtlich der Mindestdachüberstände nicht eingehalten werden. Der Antragsteller begründet dies damit, dass die Grenzbebauung notwendig ist, da sonst die Radien zum Einfahren in die Parkplätze nicht möglich seien. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag einhellig zu und beauftragte die Verwaltung, den Bescheid zu erlassen.

sh

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