Bürgermeister Matthias Schlechter unterrichtete darüber, dass in einer Sitzung im März 2020 beschlossen wurde, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt die bisherige Vereinbarung über die freiwillige Betriebskostenförderung durch eine einheitliche Vereinbarung im Pfarrverband abgelöst werden soll. Im Zuge einer Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Spätsommer dieses Jahres sei die bisherige Vereinbarung bewertet und eine Orientierung für eine künftige gegeben worden. Außerdem müsse für den neuen Waldkindergarten als weitere Einrichtung ebenfalls eine Vereinbarung geschlossen werden.
Nachdem die Defizitvereinbarungen von der überörtlichen Rechnungsprüfungsstelle als kreditähnliche Rechtsgeschäfte genehmigt werden müssten, habe die Gemeinde diese vorab mit dem Landratsamt abgestimmt. Ebenso sei dieVereinbarung mit der Gemeinde Unterwössen abgeglichen worden, die sich im gleichen Pfarrverband wie Reit im Winkl befindet.
Bei der jetzt dem Gemeinderat zur Abstimmung vorliegenden Defizitvereinbarung handle es sich um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft, das der Genehmigungspflicht gemäß Gemeindeordnung unterliege, so Bürgermeister Schlechter. In dieser ist festgelegt, dass die Gemeinde dem kirchlichen Träger mit der Vereinbarung über die freiwillige Betriebskostenförderung neben seinem gesetzlichen Förderanspruch nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz zusätzlich 80 Prozent des ungedeckten Betriebsaufwands einschließlich laufender Reparaturleistungen als freiwilligen Zuschuss gewährt.
In Anbetracht der von der Gemeinde gewährten, zusätzlichen Förderung zum Betrieb des Kindergartens bedürfen der jährliche Haushaltsplan einschließlich der Festsetzung der Elternbeiträge und des Stellenplans sowie während des Haushaltsjahrs anfallende über- und außerplanmäßige Ausgaben der Kindertageseinrichtung der Zustimmung der Gemeinde.
Für die Gemeinde besteht nach Auskunft des Bürgermeisters grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung zur Übernahme der Defizite. Durch die von ihr gewährte, freiwillige Förderung werde der örtliche Träger der Kindertageseinrichtung laut Kommunalem Prüfungsverband deutlich bessergestellt als in vielen anderen bayerischen Kommunen.
Der Reit im Winkler Gemeinderat genehmigte einstimmig den ihm vorliegenden Entwurf der Vereinbarung über die freiwillige Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtung zwischen der Katholischen Pfarrkirchenstiftung St. Pankratius Reit im Winkl und der Gemeinde mit den von der überörtlichen Rechnungsprüfung empfohlenen Anpassungen. Ebenfalls genehmigte er die entsprechende Zusatzvereinbarung für den Waldkindergarten.
sh