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Foto: Jens Büttner/dpa-Symbolbild

Einfamilienhaus in Reit im Winkl darf gebaut werden

Reit im Winkl – Einverstanden war der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mit dem Neubau eines Einfamilienhauses, der Errichtung eines Quergiebels, der Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung und der Wiedererrichtung eines Heustadels. Abgelehnt wurde dagegen ein Bauantrag auf den Teilausbau einer Tenne.


Zugestimmt wurde einem Tekturantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf einem Grundstück an der Gartenstraße. Der ursprüngliche Antrag war in einer Sitzung im Mai wegen einer hier fehlenden Erschließung abgelehnt worden. Außerdem hatte der geplante Carport nicht den Festsetzungen der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung entsprochen.

Mittlerweile wurde eine Sondervereinbarung über den Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung geschlossen und durch den Klärmeister bestätigt, dass ein Anschluss an die gemeindliche Kanalisation möglich ist. Auch der inzwischen umgeplante Carport entspricht jetzt den Vorschriften. Der Gemeinderat erteilte dem Tekturantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass auch bei der Balkongestaltung die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung eingehalten werden.

Nicht ganz den Bestimmungen der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung entspricht die geplante Errichtung eines Quergiebels auf der westlichen Seite eines Anwesens an der Blindauer Straße, für das ein Bauantrag auf Ausbau einer Dachgeschoßwohnung vorlag. Für die geringfügige Abweichung bei der Breite um etwa 50 Zentimeter könne aber nach Ansicht der Verwaltung das Einvernehmen erteilt werden, wie Bürgermeister Josef Heigenhauser mitteilte. In der Vergangenheit sei in gleichgelagerten Fällen auch jeweils einer Abweichung zugestimmt worden. Der Gemeinderat teilte einstimmig diese Meinung und erteilte dem Bauantrag einschließlich der Abweichung das gemeindliche Einvernehmen.

Weiter lag ein Bauantrag auf Erneuerung des Dachstuhls der Tenne sowie auf Teilausbau dieser Tenne zu einer Wohneinheit bei einem Anwesen an der Chiemseestraße in Entfelden vor. Die Verwaltung hält die geplanten Fenster- und Türöffnungen auf der Westseite aufgrund ihrer Größe nicht für ansprechend; sie entsprächen nicht den Bestimmungen der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung, wonach Größe und Anordnung der Wandöffnungen so zu wählen sind, dass sich insgesamt ein harmonisches Bild der Fassade ergibt. Der Gemeinderat war mit großer Mehrheit ebenfalls dieser Meinung und lehnte den Antrag ab.

Einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde dagegen einem Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung sowie auf Einbau von Giebelfenstern in einem Anwesen an der Tiroler Straße. Darin befinden sich derzeit zwei Einheiten mit der Bezeichnung »Wohnen« und eine Ferienwohnung. Das Dachgeschoß wurde bisher als Wohnung genutzt. Ein Großteil der Fläche soll nun zur Ferienwohnung umgenutzt werden. Zugestimmt wurde auch einer hier vorliegenden Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich des geplanten Einbaus von Giebelfenstern auf der südwestlichen und der nordöstlichen Seite.

Einhellig zugestimmt wurde auch einem Bauantrag auf Wiedererrichtung eines durch Schneedruck beschädigten Heustadels auf der anderen Straßenseite der Ötzleiten. Dieser war im Winter aufgrund der hohen Schneelast zum Teil niedergedrückt worden. sh

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