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Der Forst formuliert es im Schönramer Filz als Bitte: Hunde anleinen. (Foto: Höfer)

Wo dürfen Hunde frei rumlaufen?

Petting – Der Pettinger Gemeinderat hatte im Juli 2017 eine Satzung für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen durch Hunde und ihre Halter erlassen – und dabei drei Streckenabschnitte ausdrücklich von der sonst obligatorischen Leinenpflicht ausgenommen.


Weil gleich zwei davon bei Ringham liegen, hat der Gemeinderat das nun geändert. Nicht ohne vorherige Diskussion. Bürgermeister Karl Lanzinger verwies auf die Vorgabe des Landratsamts, wonach nicht im gesamten Gemeindegebiet Anleinpflicht herrschen dürfe. »Es muss öffentliche Bereiche ohne diese Einschränkung geben.« Drei Streckenabschnitte hatte der Gemeinderat im vergangenen Jahr beschlossen. Eine davon führt von der Staatsstraße 2104 bei Musbach über Stötten bis zum Ende an der Kreisstraße TS 23 bei Streulach.

Eine zweite beginnt an der Kreisstraße TS 30 bei Ringham bis zur Brücke über den Eisgraben bei Gallenbach. Die dritte Strecke ist die Gemeindestraße von Ringham nach Furt. »Es entsteht hier fast ein Tourismus«, stellte Lanzinger fest, denn selbst Autos mit Salzburger Kennzeichen würden in den Ausweichbuchten parken und von dort ihre Hunde frei laufen lassen.

»Ich bin von Ringhamer Landwirten darauf angesprochen worden«, berichtete Andreas Götzinger, »die Hunde laufen auf Wiesen und Felder und machen dort ihr Geschäft.« Ob man nicht wenigsten einen deutlichen Hinweis anbringen könne. »Wir müssen das in Ringham entzerren«, unterstützte Franz Vordermayer Lanzingers Vorschlag, einen Abschnitt bei Ringham zu streichen – und stattdessen einen neuen bei Petting auszuweisen; nämlich an der Ache entlang nach Süden bis hin zum gemeindlichen Regenabsetzbecken. »Dann ist das auch besser verteilt für unsere Bürger«, so der Rathauschef. In Ringham wird die Wegstrecke nach Furt anleinfreie Zone bleiben.

»Geht das an Hauptstraßen nicht?«, fragte Christian Mayer, der an der Ache Gefahr für die Wildtiere sieht. »Der Halter muss seinen Hund im Griff haben und er muss dessen Geschäft aufsammeln«, sagte Lanzinger und verwies auf die Internseite der Gemeinde, wo die Satzung zu finden sei. Allerdings nicht ganz leicht. So muss der Interessierte erst über »Rathaus« und »Veröffentlichungen« im »Amtsblatt« weit nach unten scrollen, denn ein Stichwort führt nicht zum Ziel. Auf den zwei Seiten finden sich neben klaren Verhaltensregeln auch Angaben für sogenannte Kampfhunde, sowie die Höhe einer möglichen Geldbuße bei Verstößen: Sie beträgt bis zu 2500 Euro.

Insgesamt wenig Verständnis für solche Freizügigkeit hat Gemeinderat und Landwirt Klaus Haunerdinger: »Ich finde das nicht gut. Die Hunde machen ihr Geschäft in den Wiesen.« Theo Pastötter machte dazu deutlich: »Ein Hund hat auf Privatgrund nichts verloren.« Franz-Martin Abfalter und Thomas Stippel regten an, doch Müllbehälter für die Hundesäckchen aufzustellen. Dieses Thema klammerte man jedoch diesmal aus. Die Gemeinderäte stimmten schließlich für die vorgeschlagenen drei leinenfreien Strecken, nur Klaus Haunerdinger sagte Nein. höf