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Im Weiler Seeberg wird gebaut und es soll weiter gebaut werden. Doch der Gemeinderat sagte zu einem Ferienhaus Nein. (Foto: Höfer)

Gemeinderat sagt Nein zu Ferienhaus in Seeberg

Petting – Ein Vorhaben einer GmbH in Seeberg stand nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Bürgermeister Karl Lanzinger ließ erkennen, dass dies kein Bauantrag wie andere ist. Als Ersatz für ein »altes Nebengebäude« soll hier ein »Ferienhaus« entstehen. Doch in Anbetracht der Gegebenheiten sagte der Gemeinderat geschlossen Nein. Zwei weitere Anträge schafften die Hürde Gemeinde hingegen problemlos.


»Wir haben das schon gehabt«, sagte Lanzinger. »Es gibt dort bereits eine Betriebsleiterwohnung und drei Wohneinheiten im ehemaligen Bauernhaus.« Das jetzt geplante Vorhaben beschrieb der Rathauschef mit »nicht ganz so einfach«. So habe das Landwirtschaftsamt mitgeteilt, dass der aktuelle Bau nicht über eine Privilegierung möglich werde. Zudem liege er in einem Landschaftsschutzgebiet. Lanzinger zusammenfassend: »Ein Baurecht bei der vorhandenen Bausubstanz ist schwer denkbar.«

»Ein drittes Wohnhaus im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet sehe ich überhaupt nicht«, stimmte Lisa Wolfgruber (Grüne) zu. Auch Bernhard Leitenbacher (FWG) machte deutlich: »Er hat schon vier. Wann hört das auf?« Leitenbacher deutete beiläufig an, dass ihm die Ablehnung eines anderen Vorhabens bereits einen anonymen Brief eingebracht habe. In Sachen Seeberg erwartet er weitere Anträge. »In einem solchen Fall würde es wohl leichter sein«, spekulierte der Bürgermeister, »aber dieser Ersatzbau wird auch mit Blick auf die bestehende Betriebsleiterwohnung schwierig.« Der Gemeinderat lehnte das Vorhaben einstimmig ab.

Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts will im Gewerbegebiet Wasserbrenner eine 50 Meter lange Halle als Lager, für den Verkauf und den Getränke-Heimdienst nutzen. Außen sollen weitere Stellplätze für Fahrzeuge entstehen. »Der Nachbar hat einer Abstandsflächenübernahme zugestimmt«, informierte Lanzinger, allerdings sei hier eine beiderseitige Grenzbebauung vorgesehen. Zu diesem Vorhaben gab es keine Gegenstimme.

Ebenso wenig für den Antrag eines Bürgers, der im Dachgeschoss eines Hauses an der Bajuwarenstraße eine vierte Wohnung schaffen will. Weil sich an der Außenansicht lediglich mit den Dachfenstern etwas ändert, erkennt Lanzinger kein Hindernis. Denn: »Eine feste Zahl an Wohneinheiten ist im Bebauungsplan nicht festgelegt.«

höf