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Mit dem Antrag eines Nußdorfer Bürgers auf Ausbau der Waldhofstraße auf den ersten rund 100 Metern ab der Kreisstraße TS 46, befasste sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Der Antragsteller hält den Ausbau für überfällig, weil die Straße in Art und Umfang nicht dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen entspreche. (Foto: Volk)

Radweg an der Kreisstraße

Nußdorf – Der Gemeinderat befasste sich in der jüngsten Sitzung mit einem Bürgeranliegen. Der Antragsteller bat darum, die Waldhofstraße auszubauen und einen Radweg zwischen Wang und Nußdorf, entlang der Kreisstraße TS 46, zu bauen.


Die Gemeinderäte nahmen beide Anträge zur Kenntnis, konnten die Wünsche des Antragstellers auch nachvollziehen, aber nicht erfüllen. Die Räte beschlossen die Anträge zu prüfen und eine Realisierung zu verfolgen.

Der Antragsteller forderte, die Waldhofstraße auf den ersten rund 100 Metern auszubauen, von der Kreisstraße bis zur Abzweigung der Strohmaierstraße.

Art und Umfang der Straße entspreche nicht mehr dem Verkehrsaufkommen durch die immer größer werdende Wohnbebauung, zu den Gewerbebetrieben und den ausgesiedelten landwirtschaftlichen Betrieben. Die Straße sei zu schmal; ein Begegnungsverkehr deshalb nicht möglich, ohne auf das Bankett auszuweichen, oder am Straßenrand und in den angrenzenden Wiesenflächen anzuhalten. »Ein Ausbau ist überfällig,« so der Antragsteller.

Geschäftsleiterin Gabriela Rogos informierte, dass die asphaltierte Straßenfläche auf dem Teilstück ab der Kreisstraße fast durchgehend 4,6 Meter betrage. In Gemeindebesitz ist der Straßengrund auf rund sechs Metern Breite. Es wäre somit möglich, die Straße ohne weiteren Grunderwerb auf einer Breite von sechs Metern auszubauen. Der Straßenzustand sei auf den beschriebenen 100 Metern in Ordnung. »Es besteht kein Sanierungsbedarf«, so die Geschäftsleiterin. Die Räte beschlossen einstimmig, den Ausbau in der aktuellen Legislaturperiode zu prüfen und gegebenenfalls in den Investitionsplan aufzunehmen.

Der beantragte Bau des Radwegs zwischen Wang und Nußdorf entlang der Kreisstraße TS 46 scheitere daran, dass die notwendigen Grundstücksflächen nicht im Besitz der Gemeinde sind und die Besitzer auch nicht bereit seien, die erforderlichen Flächen zu veräußern.

Die Räte stellten zudem fest, dass die bestehende Alternative, ein teilweise auf Feldwegen verlaufender und gut ausgeschilderter Radwanderweg, der abseits der Kreisstraße durch Wang und Nußdorf bis zum Ortsende Richtung Sondermoning verläuft, mindestens ebenso sicher sei, als ein Radweg parallel zur Kreisstraße. Eine Verbesserung des bestehenden Radwegs könne dadurch erreicht werden, die Teilstücke, die auf Feldwegen verlaufen, zu asphaltieren. Das Räumen im Winter sei dann auch kein Problem.

Bürgermeister Toni Wimmer will klären, ob für eine Asphaltierung öffentliche Mittel oder Zuschüsse zur Verfügung stünden. Auch will sich der Rathauschef weiterhin um den Grunderwerb für einen Radweg entlang der Kreisstraße bemühen. Eine schnelle Lösung könne es jedoch nicht geben, so der Tenor des einstimmig gefassten Beschlusses.

Mit 12:2 Stimmen erteilte der Gemeinderat seine Zustimmung zur Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Aiging, am südlichen Ortsrand, am Ende der Eggartstraße. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich, könne aber baurechtlich genehmigt werden, weil öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung über die Eggartstraße gesichert ist.

Das Ratsgremium schränkte die Zustimmung jedoch ein. Die endgültige Lage des Gebäudes müsse noch geprüft werden, insbesondere die Frage, ob der gemeindliche Feldweg in Fortsetzung der Eggartstraße verbreitert werden soll, um weitere Bebauung und Erschließung möglich zu machen.

Ohne Gegenstimme genehmigt wurde ein Antrag auf Befreiung der Vorgaben des Bebauungsplans Sondermoning zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der Kreuzbergstraße, am östlichen Ortsrand. Die erteilten Befreiungen betreffen die Drehung der Firstrichtung, eine geringfügige Überschreitung der vorgeschriebenen Dachneigung und die Farbe der Dachziegel, wie vom Antragsteller gewünscht in Anthrazit.

Zugestimmt wurde einem weiteren Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Sondermoning. Dem Antragsteller wurde genehmigt auf seinem Grundstück am Windbergweg eine Gartensauna errichten zu dürfen. pv