Der Gemeinderat stellte jedoch in Aussicht, dem Bauantrag auf Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zuzustimmen, sofern bei der Planung die notwendigen Anpassungen erfolgen.
Schon im Mai des vergangenen Jahrs wurde für das Bauvorhaben eine Bauvoranfrage gestellt und im Gemeinderat behandelt. Wegen diverser Abweichungen, vor allem wegen erheblicher Überschreitung der Grundfläche, wurde die Voranfrage damals negativ beantwortet. Auch spielte eine Rolle, dass der eigentliche Charakter der Wohnnutzung, wie vom Bebauungsplan vorgegeben, erhalten werden soll. Der Gemeinderat sprach sich vergangenes Jahr schon für die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans aus, um die rechtliche Zusicherung der barrierefreien Beherbergung von Menschen mit Behinderung in Ferienwohnungen zu gewährleisten.
Einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zog der Antragsteller dann wieder zurück, weil er das Verfahren als zu zeitaufwändig ansah. Daraufhin reichte er Mitte November erneut einen Bauantrag ein, der umfangreich überplant worden sei, deshalb keine Bauleitplanung, sondern lediglich eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig sei, so die Meinung des Bauwerbers. Die Gemeinderäte, ebenso die Verwaltung, sahen dies mehrheitlich jedoch anders. Die zahlreichen Abweichungen berühren die Grundzüge der Planung in erheblichem Umfang und seien städtebaulich nicht vertretbar. Für Thomas Ober (WZG) ist der neu vorgelegte Bauplan im Prinzip der gleiche, der schon im vergangenen Mai eingereicht wurde. »Wir müssen uns zurückbesinnen, dass wir Wohnraum schaffen wollen, Wohnraum auf Dauer und nicht für Feriengäste«, so Ober.
Dem hielt Christian Ehinger (BL) entgegen: »Wir brauchen eigentlich auch Ferienwohnungen. Unsere Region lebt vom Tourismus.« Ehinger regte an, den Antragsteller aufzufordern, sein ursprüngliches Konzept mit behindertengerechten Ferienwohnungen wieder aufleben zu lassen, jedoch auf Basis eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Hätte der Bauwerber an seinem Antrag festgehalten, wäre das Verfahren schon längst gelaufen und er könne im Frühjahr mit dem Bau beginnen, ist Ehinger überzeugt.
Franz Purzeller (UWG) findet es einerseits sehr schade, dass kein Feriendomizil, speziell für behinderte Menschen entsteht, andererseits gebe es zu viele Abweichungen von den baurechtlichen Vorgaben. Zu viele Befreiungen seien erforderlich, weshalb sich auch Purzeller für einen vorhabenbezogenen Be-bauungsplan aussprach.
Mit 12 zu 3 Stimmen wurde der Antrag für den Neubau eines Wohngebäudes mit Garagen und die Errichtung einer Werbeanlage abgelehnt. Zugleich stellten die Ratsmitglieder eine Genehmigung des Bauvorhabens in Aussicht, sofern die Planung an die Vorgaben der Bauleitplanung angepasst und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zu Grunde gelegt wird.
pv