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An dieser Stelle soll nach Wunsch eines Investors ein Sechs-Familienhaus errichtet werden. Der Gemeinderat Nußdorf sprach sich dagegen aus. (Foto: Volk)

Baurecht für geplantes Sechs-Familienhaus verweigert – Auch weiterer Antrag vom Gemeinderat abgelehnt

Nußdorf – Einstimmig abgelehnt hat der Nußdorfer Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplans Baumgarten im Bereich des Feldschneiderwegs. Auf einem Grundstück an der Westseite der Siedlungsstraße, auf dem ein kleines Einfamilienhaus mit einem Vollgeschoß und Dachgeschoß stand und im Frühjahr abgerissen wurde, möchte der Antragsteller stattdessen ein Sechs-Familienhaus mit Garage sowie acht nicht überdachten Stellplätzen errichten. Die eingereichten Planunterlagen weichen jedoch weit von den Vorstellungen des Gemeinderats und den Vorgaben des Bebauungsplans Baumgarten ab. Dem Ratsgremium missfallen vor allem die Zahl der geplanten Wohneinheiten, die Höhenentwicklung des geplanten Gebäudes und der Geländeverlauf.


Für Franz Purzeller (UWG) ist ein Sechs-Familienhaus an dieser Stelle nicht vorstellbar. Für ihn passt dort maximal ein Zwei-Familien-Haus. »Unter dem Deckmantel der Wohnungsnot und dem Argument, dass eine flächensparende Nachverdichtung erfolgt, wird von einem Investor ein größtmöglicher Ertrag angestrebt«, begründete Purzeller seine Ablehnung. Die enormen Geländeabgrabungen, um das Gebäude tief einzugraben, damit es »nicht so hoch rauskommt, das geht einfach nicht«, sagte Thomas Ober (WZG). Und Christian Ehinger (BL) stieß in das gleiche Horn: »Nach den Plänen gleicht das Erdgeschoß einer Hobbithöhle – so etwas müssen wir nicht genehmigen.« Die weiteren Mitglieder des Gemeinderats sahen dies ausnahmslos genauso und lehnten mit 13 zu 0 Stimmen ab, einen Aufstellungsbeschluss zu fassen und eine Änderung des Bebauungsplans in die Wege zu leiten.

Auch der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans »Sondermoning« für ein Grundstück am südlichen Ende der Moosstraße wurde vom Ratsgremium abgelehnt. Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich, es soll in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen werden und die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche als Dorfgebiet ausgewiesen werden. Der Antragsteller will auf dem Grundstück ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Die Ratsmitglieder wollen über eine Bebauungsplanerweiterung und das Schaffen von Baurecht erst entscheiden, wenn die vom Gemeinderat beabsichtigte Potenzialanalyse zum Bedarf von Wohnraum und Bauflächen vorliegt.

Mit 11 zu 2 Stimmen beschlossen wurde die Aufstellung des Bebauungsplans »Waldhofstraße« in Nußdorf für ein Grundstück »Am Oberfeld«. Der Gemeinderat hat dazu in zwei vorangegangenen Sitzungen die Höhenkoten für das noch unbebaute Grundstück festgelegt und hatte dazu eine Befreiung von den Festsetzungen der Bauleitplanung ausgesprochen. Nach einer juristischen Beurteilung des Landratsamts und nach Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sind die Höhenfestsetzungen einer Bauparzelle als Grundzug der Bauleitplanung zu betrachten, weshalb Änderungen nicht durch Befreiung möglich sind, sondern nur durch Änderung des Bebauungsplans. Der Gemeinderat fasste deshalb den Aufstellungsbeschluss und beauftragte die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden im Zuge eines beschleunigten Verfahrens zu veranlassen.

Von den Gemeinderatsmitgliedern einstimmig beschlossen wurde die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans »Nußdorf« für das Grundstück Wanger Straße 27. Am bestehenden Gebäude soll durch An- und Umbau zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Der Gemeinderat hatte dem Antrag durch Befreiung von den Festsetzungen bereits zugestimmt, das Landratsamt sieht in seiner juristischen Bewertung genau darin ein Problem. Weil die Befreiungen in Summe zu umfangreich sind, wurde der Gemeinderat aufgefordert, eine Änderung des Bebauungsplans in die Wege zu leiten. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss wurde mit 13 zu 0 Stimmen gefasst.

Einstimmig billigte der Gemeinderat auch die 37. Änderung des Bebauungsplans »Sondermoning« für das Grundstück in Sondermoning, Windbergweg 4, und beschloss die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Juli behandelte das Ratsgremium die Bauleitplanung und bewertete das dort geplante Gebäude als zu hoch. Die Abweichung von 40 Zentimetern im Vergleich zur Umgebungsbebauung, in der lediglich Kniestockhäuser zugelassen und errichtet wurden, hatten die Ratsmitglieder nicht hingenommen und betonten, dass eine Tiefersetzung des Gebäudes nicht den gleichen Effekt erziele, wie eine Verringerung um ein Geschoß. Der Planer passte die Planung daraufhin an. Demnach wird die seitliche Wandhöhe nun auf 4,90 Meter und um 1,50 Meter herabgesetzt und die Oberkante Rohdecke im Erdgeschoß um 60 Zentimeter angehoben. Der Gemeinderat nimmt diese Lösungsansätze an und beauftragte die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Fachbehörden.

Vom Gemeinderat beschlossen wurde eine neue Erschließungsbeitragssatzung. Grund für den Neuer-lass war eine Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in Folge der letzten Prüfung für die Jahre 2007 bis 2016. Grundlage der neuen gemeindlichen Satzung ist die aktuellste Version des Bayerischen Gemeindetags, angepasst um die Bedürfnisse der Gemeinde Nußdorf.

Zudem wurden Anmerkungen des Landratsamts Traunstein, Kommunalaufsicht, berücksichtigt und eingearbeitet. Die neue Erschließungsbeitragssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

pv