Gegen 9 Uhr wurde ein 62-jähriger Lkw-Fahrer mit seinem rumänischen Sattelzug in die Kontrollstelle beordert und einer ganzheitlichen Kontrolle unterzogen. Wie sich hierbei herausstellte, verfügte der türkische Staatsbürger über kein Visum, welches ihm die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit im EU-Raum gestattete. Ferner konnte er weder die sogenannte Fahrerbescheinigung vorweisen, die Drittstaaten angehörenden Lkw-Fahrer benötigen, um für ein in der EU ansässiges Unternehmen arbeiten zu dürfen, noch besaß er die grundsätzlich für Fahrpersonal von in der EU ansässigen Speditionen vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikation.
Zudem wurden im Laufe der Kontrolle noch erhebliche Verstöße gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Zu guter Letzt ergab die Auswertung des Tachografen, dass der 62-Jährige im Zuge seiner Fahrt über die B304 offenbar ordentlich aufs Gas drückte und seine DAF-Zugmaschine bei zulässigen 60 km/h mehrfach in den bei 90 km/h automatisch eingreifenden Geschwindigkeitsbegrenzer laufen ließ.
Aufgrund des unzureichenden Visums und damit des Vorliegens eines ausländerrechtlichen Vergehens wurde die Staatsanwaltschaft Traunstein von dem Vorgang in Kenntnis gesetzt. Der zuständige Staatsanwalt ordnete eine Sicherheitsleistung im mittleren vierstelligen Euro-Bereich gegen den Türken an. Diese wurde seitens der Polizei noch am Kontrollort einbehalten. Die Ermittlungen gegen den rumänischen Arbeitgeber, welcher ebenfalls mit einer empfindlichen Ahndung rechnen muss, sind noch nicht abgeschlossen.
fb/red