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Das Thema Schulweg wurde im Gemeinderat diskutiert.

Wie gefährlich ist der Schulweg? Eltern fordern kostenfreien Bus zur Grundschule

Marquartstein – Knackpunkt ist, ob ein Schulweg »gefährlich« oder aber »besonders gefährlich« ist. Nur im zweiten Fall ist die Gemeinde verpflichtet, bei Grundschülern mit einem Schulweg unter zwei Kilometern für die kostenlose Beförderung zu sorgen.


Bürgermeister Andreas Scheck sprach in der jüngsten Ratssitzung das Thema an, weil sich drei Eltern deswegen an die Gemeinde gewandt hatten. Früher, so schreiben die Eltern, wurden Kinder aus der Schlechinger Straße und Oed kostenfrei zur Grundschule gefahren. Dass dies nicht mehr so sei, stößt den Eltern sauer auf.

Scheck erklärte den Hintergrund: Die Gemeinde habe 2016 die bestehende Schülerbeförderung überprüft und dabei festgestellt, dass der fragliche Weg als »besonders gefährlich« angesehen wurde – obgleich er nie offiziell begutachtet worden war. Im Sommer 2017 fand schließlich diese Besichtigung mit Polizei und Unterer Verkehrsbehörde beim Landratsamt statt. Mit dem Ergebnis: Der Schulweg ist zwar »gefährlich«, aber nicht »besonders gefährlich«.

Somit muss die Gemeinde die Mädchen und Buben von dort nicht mehr gratis zur Schule bringen. Wohl aber haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder gegen Kostenbeteiligung mit dem Bus mitfahren zu lassen.

Die Einstufung als lediglich »gefährlich« ist für die Eltern jedoch nicht nachvollziehbar. Zwar seien sie, so schreiben sie an die Verwaltung, generell dafür, dass Kinder ihren Schulweg – zumal in einem kleinen Ort – selbstständig zu Fuß zurücklegen sollten. Doch hätten sie ihre Kinder einige Wochen begleitet und kämen zu der Einschätzung, dies sei von einem Grundschulkind »alleine nicht zu bewältigen«. Sie beziehen sich dabei auf Gefahrenstellen wie die Überquerung der Lanzinger, Freiweidacher und Loitshauser Straße oder die Bahnhofstraße, Ecke »Mengedoht«. Die Eltern sehen im Bustransport die »einzige Möglichkeit, dass unsere Kinder sicher in der Schule ankommen«. Ihre Vermutung: Die Begehung fand nicht zu den Stoßzeiten vor oder nach Schulbeginn statt.

»Wenn die Loitshauser Straße als besonders gefährlich angesehen wird, dann betrifft das alle Kinder westlich davon«, verwies Peter Lloyd (Grüne/offene Liste) auf das Ausmaß, das die Sache annehmen könnte. Würde man einen Transport für alle Kinder anbieten, dann hieße das, dass viele deutlich früher von zu Hause los müssen – ob das den Eltern schon bewusst sei?

Man habe, so der Bürgermeister, schon mal zusammen mit dem Busunternehmer erörtert, ob man nicht für alle Marquartsteiner Kinder eine Schulwegbeförderung anbieten könne. Logistisch wäre dies aber kaum machbar. Wie Michael Elgass (Grüne/offene Liste) einwarf, werde ein Schulweg gerne dadurch gefährlich, dass Kinder generell den direkten, statt den sichereren Umweg gehen.

Dass es eine nochmalige Verkehrsschau geben soll, war schon zu Beginn der Diskussion in der Ratssitzung beschlossene Sache. Und diese soll morgens vor Schulbeginn stattfinden. Da sie, wie Katja Kink (Bürger für Marquartstein) einwarf, »nachmittags oder in den Ferien wenig Sinn hat«, wird der Termin vermutlich erst Anfang des kommenden Schuljahrs stattfinden.

Nächstes Jahr ist es 40 Jahre her, dass Marquartstein eine Ortspartnerschaft mit St. Andrä in Südtirol eingegangen ist. Allmählich, so regte Bürgermeister Andreas Scheck in der Gemeinderatssitzung diese Woche an, sei es an der Zeit, sich Gedanken zu machen, wie das gefeiert werden soll.

Das Gremium kam überein, dazu am besten einen Arbeitskreis zu gründen, in dem auch »Altgediente der Partnerschaft« sich gerne einbringen können.

Für zwei private Bauvorhaben an der Freiweidacher Straße hat der Gemeinderat den Weg geebnet. Im einen Fall geht es um einen Anbau an ein Einfamilienhaus, im zweiten um den Abriss eines Anbaus und Neubau eines zweiten, kleineren Gebäudes auf dem Grundstück.

Der Rat hatte die nach der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zu behandeln. Es gab, wie Bauamtsleiter Erik Oberhorner erklärte, in beiden Fällen »nichts Schlimmes« in die Planung einzuarbeiten; lediglich die standardmäßigen Empfehlungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde für solche Vorhaben. Der Rat fällte mit großer Mehrheit den Satzungsbeschluss für die beiden Bebauungsplan-Änderungen. Sie sind damit rechtskräftig; nun können die Bauanträge eingereicht werden. kad