Bildtext einblenden
Der 50 Jahre alte Bebauungsplan »Freiweidach« soll durch vier neue kleinere ersetzt werden. Der Bereich »Burgberg« wird momentan vom Gemeinderat beraten. (Foto: Peter)

Klärungsbedarf am Burgberg

Marquartstein – Der Bebauungsplan »Freiweidach« ist nach über 50 Jahren und rund 60 Änderungen nicht mehr geeignet adäquat, zeitgemäß und rechtssicher, um damit die Bauleitplanung in diesem Bereich zuverlässig zu regeln. Der Gemeinderat beschloss vor rund vier Jahren, den alten Bebauungsplan durch vier neue Bebauungspläne zu ersetzen.


In der jüngsten Gemeinderatssitzung im Saal des Gasthofs Prinzregent behandelte das Gremium im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Stellungnahmen für den Bebauungsplan »Burgberg« für ein Teilgebiet des bestehenden Bebauungsplans »Freiweidach«. Der neue Bebauungsplan umfasst im Wesentlichen den Bereich Burgstraße, Straße Hinter der Burg, Kleine Ötz und Oberer Mühlfeldweg mit den umliegenden und angrenzenden Grünflächen.

Im November 2018 wurde dem Gemeinderat der mehrfach überarbeitete Bebauungsplanentwurf »Burgberg« der Huber-Planungs-GmbH aus Rosenheim vorgestellt. Daraufhin wurde festgelegt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Auslegung erfolgte dann bis Ende Dezember 2018. Neben den Stellungnahmen der Behörden gingen verschiedene Stellungnahmen von Grundstückseigentümern und -anliegern ein.

In der Folge beschäftigte sich der Bau- und Umweltausschuss mit den Stellungnahmen und arbeitete Empfehlungen für den Gemeinderat aus, die nun zur Beratung vorlagen. Erläuterungen zu den Stellungnahmen gab Bauamtsleiter Erik Oberhorner.

Der Gemeinderat mit Bürgermeister Andreas Scheck (Bürger für Marquartstein) schenkte den Stellungnahmen Aufmerksamkeit und Raum zur Diskussion. So gab es eine Bezeichnung einer Fläche mit Obstwiese und Wildgehege, was der Eigentümer als Nutzungsbeschränkung sah und wollte dies geändert haben wie auch, dass die Fläche aus dem Bereich des Bebauungsplans genommen und weiter als landwirtschaftliche Fläche bezeichnet werden sollte; was entsprechend umgesetzt wurde.

Ein Grundstückseigentümer wollte auf einer landwirtschaftlichen Fläche ein Baurecht und führte eine Ortsabrundung mit Bezug auf die Bebauung des Wohnstifts Leopold an. Dazu meinte Scheck, dass das spornartige Hinausragen in den Außenbereich aus heutiger Sicht eine Fehlentwicklung gewesen sei und nicht als Referenz zur weiteren Bebauung gesehen werden dürfe.

Das sah der Gemeinderat am Ende auch so. Das Baurecht wurde abgelehnt. Mit Blick auf den noch folgenden nichtöffentlichen Teil der Sitzung beantragte der Bürgermeister, die Beratungen zum Bebauungsplan »Burgberg« in der nächsten Sitzung fortzuführen. Der Gemeinderat war einhellig dafür. MP