Die Garage hat er in Wohnraum umgewandelt, den offenen Windfang geschlossen, eine Loggia angebaut, auf die noch eine Dachterrasse kam. Dass der ursprünglich offene Balkon geschlossen worden war, hatte das Landratsamt bereits 2014 angemahnt.
Bauamtsleiter Erik Oberhorner zählte in der jüngsten Gemeinderatssitzung die einzelnen baulichen Veränderungen auf. Ein Nachbar hatte sich bei der Gemeinde erkundigt, ob die Umbauten alle rechtens sind. Die Anfrage wurde an die Bauaufsicht beim Landratsamt weitergeleitet, die eine Baukontrolle durchführte und »sehr große Abweichungen« feststellte.
Laut Oberhorner wurde der Bewohner aufgefordert, einen Bauantrag einzureichen. Die Unterlagen, die die Gemeinde bekam, seien jedoch unvollständig und teils nicht maßstabsgetreu. Immer wieder habe er mit dem Bauwerber telefoniert; eine richtige »Odyssee« sei es gewesen. Dieser sei »offensichtlich überfordert« und tue ihm auch leid, doch noch immer seien die Unterlagen nicht komplett. Und nun sei die gesetzlich vorgegebene Frist von zwei Monaten zu Ende; der Gemeinderat müsse eine Entscheidung fällen.
Was jedoch noch schwerer wiegt: Durch die Anbauten erhöhte sich die Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,3 auf 0,5. Diese im Bebauungsplan festgelegte Größe gibt das Verhältnis der gesamten Fläche aller Vollgeschoße des Gebäudes zur Fläche des Baugrundstücks an. Dieser somit erreichte Wert, so der Bauamtsleiter, sei »absolut zuviel«, auch wenn es im Einzelnen »lauter Kleinzeug war, das zusammenkommt«. Noch nie habe der Marquartsteiner Gemeinderat einer GFZ von 0,5 zugestimmt.
Der geltende Bebauungsplan »Freiweidach« von 1966 biete bei der in Summe massiven Veränderung keine Möglichkeit zur Freistellung. »Die baulichen Fakten sprechen klar für sich, dass wir das ablehnen müssen«, beurteilte auch Bürgermeister Andreas Scheck.
Das Gremium hatte letztlich gar keine andere Chance, als den Bauantrag geschlossen mit 16:0 Stimmen abzulehnen. kad