Gemeinderat Marquartstein befasste sich mit verschiedenen Bauvorhaben
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Die Bauernhäuser an der Alten Dorfstraße in Marquartstein geben dem Straßenzug ein »Gesicht«. Jedes Gebäude habe ein »Gesicht«, und das solle auch bei einer neuen Bebauung erhalten werden. (Foto: Peter)

Gemeinderat Marquartstein befasste sich mit verschiedenen Bauvorhaben

Marquartstein – Der Gemeinderat Marquartstein hatte bei der ersten Sitzung nach der Sommerpause ausschließlich Bauthemen zu behandeln. Nach wie vor finden die Sitzungen im Alten Bad in Unterwössen statt. Private Bauanträge wurden schon in vorherigen Sitzungen beraten und waren so schnell vom Tisch. Die Beratungen zum neuen Bebauungsplan »Altes Dorf« waren jedoch ein umfangreicher Punkt, wie es Bürgermeister Andreas Scheck (BfM) trefflich ausdrücke.


Der Bebauungsplan »Altes Dorf« ist einer der vier neuen Bebauungspläne, mit denen der rund 50 Jahre alte Bebauungsplan »Freiweidach« ersetzt werden soll. Im April 2019 hatte der Gemeinderat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Wie Bauamtsleiter Erik Oberhorner anmerkte, habe sich die Beratung aus verschiedenen Gründen, wie der Pandemie, verzögert und komme erst jetzt in den Gemeinderat. Die Erläuterungen der Stellungnahmen der Behörden und die damit verbundenen Abwägungen waren zwar zeitintensiv, erforderten jedoch keine Diskussion.

Anders war es bei den eingezeichneten Gehwegen beidseitig der Alten Dorfstraße und des »Sattlerwegs« und bei dem Wohnhaus auf der Fläche im Anschluss der Kapelle. Ein Anliegerehepaar kritisierte, dass der gepflasterte Gehweg Richtung Damm nicht erscheint.

Er sollte als Gehweg gekennzeichnet werden, damit die Fläche nicht als Parkmöglichkeit für Fahrzeuge genutzt wird. Weiter meinten die beiden, dass der Sattlerweg auf 1,5 Meter Breite aufgeweitet worden sei und baten darum, dass die Breite auf 1,2 Meter festgesetzt wird.

Ebenso sahen sie, dass die Beschilderung des Sattlerwegs in einer Richtung als Gehweg und in der Gegenrichtung als Geh- und Radweg irritierend sei und im Zuge der Planung die missverständliche Beschilderung behoben werden sollte. Im Weiteren verlangten sie, dass der Fußweg entlang ihrer Grundstücke an der Alten Dorfstraße ersatzlos zu streichen sei.

Dem Anliegen, den gepflasterten Fußweg Richtung Damm entsprechend zu kennzeichnen, wird laut Oberhorner nachgekommen. Wie er weiter ausführte, soll die Widmung des Sattlerwegs korrigiert werden und die Festsetzung als öffentlicher Radweg entfallen.

Zum letzteren Punkt des Fußwegs wollte Christian Dögerl (CSU) wissen, ob es bei dem angesprochen Fußweg nicht ein »Gewohnheitsrecht« gebe. Denn die Fläche werde ja schon seit Jahrzehnten als Fußweg genutzt. Dazu meinte Oberhorner, dass das nicht der Fall sei. Denn der Weg sei durch einen unterzeichneten Aktenvermerk beurkundet und bleibe somit bestehen.

Der neue Entwurf für die Bebauung der Fläche hinter der Kapelle an der Alten Dorfstraße habe Abweichungen zum alten Entwurf, sagte Scheck. Beim ersten Entwurf sollten zwei Gebäude entstehen. Der neue Entwurf sieht nun nur noch ein Gebäude mit einem westlich abknickenden Querbau vor. Ein Querfirst sei wichtig für das Ortsbild, so der Bürgermeister. Es gebe sicher bei der Gestaltung noch Kompromissmöglichkeiten.

Beim jetzigen Entwurf sehe er eine lange Gebäudefront, die zu den umliegenden Gebäuden zu massiv sein könne, gab Toni Entfellner (Grüne/Offene Liste) zu bedenken.

Wenn man jetzt die Straße entlang fahre, habe jedes Haus ein »Gesicht« und man schaue in das Gesicht der Häuser, sagte Dögerl. Beim vorliegenden Entwurf sei das nicht mehr der Fall. Der gesamte Gemeinderat schloss sich dem Vorschlag des Bauamtsleiters an, dass die Abwinklung des Gebäudes kritisch gesehen werde und die Giebelständigkeit berücksichtigt und beibehalten werden solle. Ebenso solle man sich bei den Dachüberständen an den gegenüberliegenden Gebäuden orientieren. Zusätzlich wurde der Hinweis aufgenommen, dass die Planung mit dem Denkmalschutz abzustimmen ist.

Ein Bauwerber im Ortsteil Streunthal reichte einen Tekturantrag ein. Er wollte den genehmigten offenen Dachstuhl aus Holz für das geplante Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise durch eine Stahlbetonkonstruktion ersetzen. Das Dach solle gestaucht werden, die Mindestdachneigung würde dadurch um zehn Grad unterschritten und der traditionelle Dachüberstand entfallen, wie den Ausführungen Oberhorners weiter zu entnehmen war. Der Gemeinderat lehnte den Antrag wegen der gestauchten und untypischen Dachform einstimmig ab.

In Süßen will ein Bauwerber einen landwirtschaftlichen Wirtschaftsteil abbrechen, den Wohntrakt sanieren und mit drei Wohnungen ausbauen sowie einen Heu- und Gerätestadel samt Pferdestall und Reitplatz errichten. Wie Scheck anführte, gibt es im Vergleich zum Vorbescheid kleinere Änderungen, jedoch nach unten, fügte er an. Darum könne man dem Antrag aus seiner Sicht zustimmen; was der Gemeinderat anschließend auch einstimmig tat.

Ebenso gab es vom Gemeinderat ein einstimmiges Votum für den Antrag der Bauwerber am Guxhauser Weg, die Garage abzureißen und einen Wohnraum anzubauen, wie auch für die Bebauungsplanänderung »Bruckfeld«, damit der Bauwerber an der Pettendorfer Straße auf das Obergeschoß der Garagen einen Wohnraum bauen kann. Wie Scheck berichtet, konnten über die isolierten Befreiungen und Baugenehmigungen an der Alten Dorfstraße nach Abriss der Dreifach-Garage eine Doppelhaushälfte errichtet werden und an der Kleinen Ötz die Tektur eines Einfamilienhauses mit Garage, Gerätehaus und Sauna abgewickelt werden. Weiter konnte ein Bauherr an der Schlechinger Straße einen Balkon anbauen.

MP