Das Podium war mit Hans Messinger als Betroffener und Empfänger einer Lunge, mit Dr. Birgit Krause-Michel, Ärztin für Innere Medizin, Palliativmedizin und Psychotherapie und Vorsitzende der außerklinischen Ethikberatung Südostbayern (SOB), mit Jens Diedrich, Fachanwalt für Medizinrecht, und mit Johannes Häberlein, Diakon und Supervisor und stellvertretender Vorsitzender der außerklinischen Ethikberatung. Die Moderation übernahm Diakon Michael Sörgel.
40 Prozent haben einen Organspendeausweis
Wie Dr. Birgit Krause-Michel sagte, besitzen in Deutschland etwa nur 40 Prozent der Bürger einen Organspendeausweis. Das liegt nach ihrer Ansicht an der großen Verunsicherung, die mit der Organspende verbunden ist und auch an der teilweise reißerischen Berichterstattung darüber.
»Als Hirntod wird das irreversible Ende aller Hirnfunktionen bezeichnet. Der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen bezeichnet den nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms,« führte Krause-Michel aus. Da die Atmung künstlich aufrecht erhalten werde, sehe der Patient schlafend aus und erscheine nicht als tot. Bei einem Kreislaufversagen hingegen werde der Körper blass und ein Ableben werde durch das äußere Erscheinungsbild für die Angehörigen ersichtlich, meinte Krause-Michel.

Bevor eine Person als hirntot angesehen werde, müsse in einem aufwändigen Verfahren von zwei unabhängigen Ärzten oder Ärztinnen, die auch nicht an der Transplantation beteiligt seien, die eindeutige Diagnose gestellt werden. Das Verfahren werde nach zwölf Stunden wiederholt. »Erst wenn sich die Diagnose hier wiederum bestätigt, wird der Hirntod festgestellt und die Organentnahme in Betracht gezogen und möglich.« Nach eingehender Untersuchung werde dann von Eurotransplant festgestellt, wer das Organ bekommen soll. Die Ärztin fügte an, dass das Schmerzzentrum im Hirn ausgeschaltet sei. Es gebe also bei der Spende keine Schmerzen.
Der Fachanwalt Jens Died-rich griff gleich zu Anfang seiner Ausführungen den Skandal vor einigen Jahren auf. Bei dem Vorfall damals sei es nicht ums Geld gegangen, betonte Diedrich. »Die Ärzte wollten ihre Patienten bevorzugen.« Aktuell könne der Wille zur Organspende in Deutschland aktiv bekundet werden anhand des Organspendeausweises. Liege kein Organspendeausweis vor, würden Angehörige befragt, ob der Wille geäußert worden sei oder bekannt ist. Wenn der Wille zur Spende weder schriftlich noch mündlich eindeutig bekundet wurde, entscheide der nächste Angehörige darüber, so der Fachanwalt.
Er persönlich sei gegen die Widerspruchsregelung, die aktuell als Gesetzesvorschlag diskutiert werde, sagte Diedrich. Denn in Deutschland sei durch das Grundrecht festgelegt, dass man sich nicht entscheiden könne und dies nicht automatisch dazu führe, dass die fehlende Entscheidung als »Ja« interpretiert werden dürfe. Der Vorschlag gehe von einer bestehenden Einwilligung aus. Und wenn den Angehörigen der Wille nicht bekannt sei, komme es im Falle einer Gesetzesänderung zur Spende, so Diedrich.
Besonders schwierig sei es für die Angehörigen, wenn die Organspende zu Lebzeiten nicht geregelt sei, sagte Diakon Johannes Häberlein. Er merkte auch an, dass von einer Organspende nicht gesprochen werden könne, wenn kein Ausweis vorhanden oder der Wille dafür nicht bekannt sei. Hier müsse man von der Organentnahme sprechen, meinte Häberlein. Es sei die Frage offen, ob der Hirntod der finale Tod sei. Die beiden großen Kirchen würden den Hirntod aber als finalen Tod anerkennen. Wichtig sei, dass kein sozialer Druck aufgebaut werde und mit den Angehörigen einfühlsam umgegangen würde. Besonders wichtig sei, sie umfassend zu informieren, betonte Häberlein.
Hans Messinger hat im Alter von 50 Jahren die Diagnose »Unheilbare Lungenfibrose« bekommen, war dann kurz darauf auf Sauerstoff angewiesen und nach 14 Jahren der Krankheit konnte er kaum noch Treppensteigen und das Sprechen fiel ihm schwer. Im August 2014 wurde ihm erfolgreich eine Lunge transplantiert. Wie er berichtet, bekam er sofort nachdem er aus der Narkose aufgewacht sei, wieder ausreichend Luft. Aus dem Publikum kam die Frage, ob Hirntod wirklich Tod sei. Darauf meinte der Fachanwalt, wissenschaftlich gesehen »Ja«. Jedoch müsse das ethisch gesehen jeder individuell betrachten. Da sei es wichtig, in der Familie darüber zu reden, so Diedrich. Nachdem die Wissenschaft auch nicht alles wisse, werde weitergeforscht, so die Fachärztin. Jedoch sei der Hirntod ein sicheres Zeichen für den Tod.
Geht das Trauma an den Empfänger über?
Eine weitere Frage aus den Besucherreihen ging darum, ob durch eine Organspende die Patientenverfügung konterkariert werde? Das sei in der allgemeinen Diskussion ein großes Thema, sagte Krause-Michel. Die Erhaltung der Organe sei keine lebensverlängernde Maßnahme, so die Fachärztin. Eine Besucherin wollte bei der Veranstaltung in Marquartstein wissen, ob es für die Organspende eine Altersbeschränkung gebe und ob das Trauma von traumatisierten Spendern auf die Empfänger übergehe? Es gebe keine Altersbeschränkung, so Krause-Michel. Sie fügte noch an, dass jeder auch festlegen könne, welche Organe entnommen werden dürften und beantwortete somit gleich eine weitere Frage. In der Traumaforschung sei das keine gängige Meinung, dass das Trauma übergehe, sagte Häberlein. MP