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Ob sich die abschließende Abstimmung für den Bebauungsplan »Burgberg« zeitlich hinauszögern wird, wird sich erst im nächsten Frühjahr zeigen. (Foto: M. Peter)

Artenschutzprüfung erst im Frühjahr möglich

Gemeinderat Marquartstein beschäftigte sich in der jüngsten Sitzung mit dem Bereich »Burgberg«


Marquartstein – Die Gemeinde hat sich zur Aufgabe gemacht, den veralteten Bebauungsplan »Freiweidach« durch vier neue Bebauungspläne mit den kleineren Bereichen »Burgberg, Altes Dorf, Freiweidach Süd und Freiweidach Nord« zu ersetzen. Mit dem Bereich »Burgberg« wurde begonnen. Berichtet wurde darüber in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Die endgültige Fassung liegt mit der laufenden Einarbeitung von Änderungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung in den letzten Zügen.

Dazu gehörte mitunter die Vorlage einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) von Flächen hinter der Burg. Durch diese Prüfung sollen die Auswirkungen von Vorhaben auf geschützte Arten geprüft werden. Der Eigentümer wünscht sich dort zwei Baurechte. Jedoch kamen die verschiedenen Fachbehörden bei ihren Begutachtungen zu dem Entschluss, von den Baurechten Abstand zu nehmen. Der Gemeinderat hielt an den beiden Baurechten jedoch fest.

Nachdem der Gemeinderat aber den Bedenken der Fachbehörden gerecht werden will, gab es für den Grundstückseigentümer die Auflage, für die betroffene Wiesenfläche eine saP machen zu lassen, bevor abschließend darüber abgestimmt werden soll.

Wie Bürgermeister Andreas Scheck (BfM) bei der Gemeinderatssitzung im Alten Bad in Unterwössen berichtet, hatte nun der Eigentümer Baumfällungen in dem angrenzenden Wald durchgeführt und bei den Rückarbeiten der Baumstämme die Wiesenfläche stark verletzt. Für die Extensivwiese wird von der Unteren Naturschutzbehörde ein Schutzcharakter nach dem bayerischen Biotopschutz vermutet. Auch der Bund Naturschutz hatte die Bebauung der Wiese aus mehreren Gründen abgelehnt und in seiner Stellungnahme eine saP gefordert.

Durch die erheblichen Grasnarbenverletzungen kann in absehbarer Zeit keine fundierte Kartierung der Wiese vorgenommen werden. Erst im kommenden Frühjahr kann vermutlich eine Aussage getroffen werden, wann mit der Erstellung einer saP überhaupt begonnen werden kann. Eine weitere zeitliche Verzögerung für den Bebauungsplan »Burgberg« wäre die Folge.

Um eine Verzögerung im Vorfeld schon zu vermeiden, machte Scheck den Vorschlag, die Flächen mit den geplanten Baurechten aus der Planung herauszunehmen. Denn ohne die Berücksichtigung dieser Baurechte könnte nach den Worten von Scheck der Bebauungsplan »Burgberg« im Juni kommenden Jahres mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen sein. Er verwies darauf, dass die weiteren Teilbereiche »Altes Dorf, Freiweidach Süd und Freiweidach Nord« auf den Inhalten des Bebauungsplans »Burgberg« basieren und aufbauen sollen. Darum sei er dafür, dieses Verfahren schnellstmöglich abzuschließen.

Der Rat war sich einig, dass die saP für die Fläche erforderlich ist. Scheck verwies in seinen vorherigen Ausführungen darauf, dass es sich bei dem besagten Bereich um landwirtschaftliche Flächen handelt und dafür bis dato keine Baurechte vorhanden waren. Eine Herausnahme der Flächen würde dem Eigentümer somit keinen Schaden verursachen. Durch die saP soll festgestellt werden, so Scheck, ob die Flächen einen besonderen Stellenwert haben, die einer Bebauung entgegensprechen. Sollte das nicht der Fall sein, könnten die Baurechte im Nachgang durch eine Bebauungsplanänderung beschlossen werden. Somit würde dem Eigentümer auch keine Nachteile entstehen, ist Scheck überzeugt. Einigkeit herrschte im Gremium auch darüber, dass eine saP durch Schaffung von Tatsachen nicht verhindert werden darf.

Gemeinderätin Sofie Nusko (BfM) führte an, dass sich der Gemeinderat doch klar gewesen sei, dass die Prüfung erst im Laufe des Frühjahrs gemacht werden könne, als der Rat die saP geforderte habe. Darum sei aus ihrer Sicht kein geändertes Vorgehen erforderlich. Da eine spätere Änderung des Bebauungsplans möglich wäre, könnte die Fläche doch aus der Planung genommen werden, war die Ansicht von Gemeinderat Klaus Hell (BfM). Der Antrag, die besagte Fläche mit den geplanten zwei neuen Baurechten aus der laufenden Planung zunehmen wurde letztlich mit acht zu sieben Stimmen abgelehnt.

Ebenso wäre für die Fortführung des Bebauungsplans »Burgberg« noch über einen Wendehammer im Bereich der Kleinen Ötz abzustimmen gewesen. Die einstweiligen Vorschläge für eine eventuelle Ausführung in einer Größe von 15 auf 20 Metern, die für die Nutzung von dreiachsigen Müllfahrzeugen ausgelegt wäre, wurden von Bürgermeister Scheck erläutert. Darauf brachte Gemeinderat Franz Aigner (BfM) seine Bedenken zum Ausdruck, dass bei der Realisierung des Wendehammers unbedingt auf die anspruchsvolle Topografie geachtet werden müsse. Denn bei zu viel Neigung oder Steigung der Fahrbahn könne der bei winterlichen Straßenbedingungen sonst von schweren Fahrzeugen wie ein Müllfahrzeug nicht sicher befahren werden.

Darauf meinte Scheck, dass für eine Abstimmung über den Wendehammer durch den vorherigen Beschluss kein zeitlicher Druck mehr bestehe. So könne eine Überplanung für einen eventuell künftig zu errichtendem Wendehammer mit den entsprechenden Anforderungen an Fachleuten übergeben werden und die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Der Marquartsteiner Gemeinderat folgte dem Vorschlag. MP