Die Global Helicopter Service GmbH hatte bislang ein Büro in Ainring, verlegte ihren Firmensitz vor Kurzem aber vollständig nach Kirchanschöring. Hier möchte sie nun ausschließlich einen Wartungsbetrieb für ihre eigene kleine Hubschrauberflotte eröffnen. Die Helikopter sollen also nur gewartet und repariert werden. Dafür braucht der Betrieb mit seinen zwölf Mitarbeitern aber auch einen Platz zum Landen der Hubschrauber auf dem firmeneigenen Gelände.
Realisiert werden soll dieser Landeplatz mit einer Änderung des Bebauungsplanes »An der Leobendorfer Straße II«. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates beschloss das Gremium einhellig, das entsprechende Verfahren einzuleiten – mit der vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, darunter das Luftamt Südbayern, das die Lärmwerte beurteilt.
Wie Bürgermeister Hans-Jörg Birner vor der Beschlussfassung sagte, sind heuer im Januar zwei Anträge von Global Helicopter Service GmbH in der Umwelt- und Bauausschusssitzung behandelt worden. Die Firma Global Helicopter Service GmbH habe das ehemalige Areal der Firma Royalbeach an der Watzmannstraße erworben und einen Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Lagerhalle in eine Wartungshalle für Hubschrauber gestellt.
Zudem sei damals auch die Änderung des Bebauungsplanes »An der Leobendorfer Straße II« beantragt worden. Dem Bauantrag habe der Umwelt- und Bauausschuss zugestimmt. Dem Antrag auf Bebauungsplanänderung seien die Ausschussmitglieder grundsätzlich ebenfalls positiv gegenübergestanden. Die Gemeinde habe aber vor der endgültigen Entscheidung über die Bebauungsplanänderung eine Stellungnahme von der Unteren Naturschutzbehörde einholen lassen, denn im Bereich des geplanten Helikopter-Landeplatzes sehe der bislang gültige Bebauungsplan einen rund acht Meter breiten Grünstreifen vor. »Um das Bauvorhaben zu verwirklichen, müsste ein Teil des Grünstreifens entfernt werden.«
Die Untere Naturschutzbehörde habe mitteilen lassen, dass der Eingrünungsstreifen des Baugebiets aus naturschutzfachlicher Sicht ein wesentlicher Bestandteil der Planung sei. Bei einer Beseitigung des Streifens auf einer Länge von 40 Metern sollte eine Bebauungsplanänderung vorgenommen werden. Die Behörde könne einer Änderung zustimmen, wenn der Verlust dieses Heckenstreifens im Geltungsbereich des Bebauungsplanes einen Ausgleich finde. »Je nach Alter der Bepflanzung, die beseitigt werden muss, ist ein gleich großer oder auch größerer Streifen für eine entsprechende Bepflanzung vorzusehen«, heißt es im Schreiben.
Laut Birner hat die Gemeinde aufgrund dieser Stellungnahmen dann einen Bebauungsplanentwurf erarbeiten lassen. Der sieht für die entfernte Grünfläche, die als Randeingrünung an der Grundstücksgrenze angelegt war, eine neue Eingrünung im Bereich des Verwaltungsgebäudes vor.
Der neue Grünstreifen soll mit acht Metern ebenso breit werden wie die bisherige. Außerdem soll auf dem Nachbargrundstück eine Strukturhecke angepflanzt werden.
»Im Rahmen des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens muss auch der Brandschutz noch besonderes geprüft werden. Sollte die bestehende Löschwassermenge nicht ausreichen, hat der Antragsteller alle Kosten für jegliche Maßnahmen zu tragen, die für das Vorhaben notwendig sind«, sagte Birner, ehe der Aufstellungsbeschluss einhellig fiel. ca