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Die Tennishallen sollen einer Wohnbebauung weichen. (Foto: Eder)

Gemeinderat Grassau diskutiert über das Bauprojekt des Achental-Hotels

Grassau – Der Ersatzbau für die maroden Tennishallen scheint sich zu verzögern. Im Rahmen der Bauleitplanung wurden nun die Stellungnahmen zum Bebauungsplan in der jüngsten Marktgemeinderatssitzung diskutiert und auf dringendem Wunsch von zweiter Bürgermeisterin Daniela Ludwig soll nun die Entwässerung von einem weiteren Ingenieur-Büro geprüft werden. Mit der Genehmigung des Wasserwirtschaftsamts zeigte sie sich nicht einverstanden und forderte eine Stellungnahme des Amts.


Anstelle der Tennishallen ist ein Wohnkomplex mit 48 Wohnungen für Mitarbeiter des Achental-Hotels geplant sowie der Bau von integrierten Tennishallen, Billard und Bistro. Projektplaner Peter Sprus erklärte, durch die angespannte Lage am Mietsektor werde es immer schwieriger, Angestellte für das Hotel zu gewinnen. Für die geplanten Wohnungen, darunter viele Singlewohnungen, gebe es 61 Stellplätze. Laut Bundesstellplatzsatzung werde für vier Angestellte ein Stellplatz gefordert. Man liege demzufolge weit über dem Anspruch.

Richtlinien trotz strengerer Annahme erfüllt

Im Immissionsgutachten wurden die Stellplätze so behandelt, als ob die Autos ständig fahren würden. Trotz dieser Annahme der ständigen Frequentierung mit einer »unrealistischen Geschwindigkeit von 30 km/h« konnten die Richtlinien eingehalten werden. Die Zufahrt erfolge zum Schutz der Nachbarn über die Nord- und Südseite, ab 22 Uhr nur über die Nordseite. Bezüglich der Immissionen entstehe bei der jetzigen Planung weniger Lärm als bei der bestehenden Genehmigung von 1988.

Bei der wasserrechtlichen Genehmigung von 1988 wurden vier Sickerschächte als ausreichend angesehen. Es sei klar, dass man heutzutage niemals auf eine solche Entwässerung zurückgreifen werde, so Sprus. Er verglich das Ausmaß der Bodenplatten der geplanten Gebäude mit 3147 Quadratmetern mit den Tennishallen mit insgesamt 3306 Quadratmetern. Damit werde die Bodenplatte um 150 Quadratmeter kleiner.

Die Dachfläche sei um 3,3 Prozent größer als die bestehende, bedingt durch Dachüberstände und die Überdachung der Balkone. Bislang wurde die Dachfläche in Sickerschächte mit jeweils einem Volumen von 17,7 Kubikmetern entwässert. Die neue Planung sehe eine Entwässerung mit 67,3 Kubikmetern vor, also 380 Prozent mehr als vorhanden. »Die Situation wird hier nicht schlechter, sondern viel besser«, betonte er.

Musterfassaden werden erstellt

Zur Fassade wurde von den Behörden eine Unterbrechung der horizontalen Gliederung angeregt und damit eine Unterbrechung der Schiebeläden an den Balkonen sowie eine zusätzliche Entlüftung. Sprus kündigte an, dass im Zuge der Bauphase Musterfassaden erstellt würden und der Gemeinderat dies vor Ort dann beurteilen könne.

Daniela Ludwig (CSU) betonte, dass sie prinzipiell für die Planung sei, sie sich auf die Entwässerungsplanung konzentriere und die Ver-sickerung ihrer Ansicht nach als kritisch anzusehen sei. Sie verwies auf den Bau der neuen Sporthalle. Nur mit großer Mühe konnte die Versickerung mithilfe einer Mulde zur Zufriedenheit des Wasserwirtschaftsamts gelöst werden. Das Bauvorhaben des Hotels und die Sporthalle hätten ähnliche Ausmaße. »Hier geht es um den Schutz des Grundwassers«, sagte sie. »Ich möchte eine Stellungnahme der Behörde«, forderte sie.

Zudem werde eigentlich eine Rigolenkörper-Mindestüberdeckung von 0,80 Metern gefordert und hier seien es nur 0,7 Meter. Zu prüfen sei, ob die Überdeckung dann noch frostsicher ist und ob diese größeren Lasten, wie einem Feuerwehrfahrzeug standhält. »Ich möchte, dass alle gleich behandelt werden«, betonte sie und verwies nochmals auf das Verfahren bei der Sporthalle. Hier wurde die Entwässerungsmulde ausdrücklich gefordert.

Er wisse, wie sich die Gemeinde bemüht habe, dass diese Sickermulde bei der Sporthalle, die Gefahren für Kinder durch Abstürzen berge und eingezäunt werden musste, nicht gebaut werden muss, sagte Bürgermeister Stefan Kattari dazu. Ungewöhnlich sei, dass in einem Fall Sickerflächen gefordert würden und im anderen Fall nicht. Er schlug vor, die Überprüfung der Entwässerungsplanung in Auftrag zu geben und somit von einer dritten Seite anschauen zu lassen. Wiederum forderte Ludwig eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts.

Zum Einwand von Sepp Grießenböck, dass in der Begründung der Ziele der Planung nicht mehr von Mitarbeitern, sondern nur mehr von Wohnungen gesprochen werde, erklärte der Architekt der Gemeinde, Franz Huber, dass die Sicherung als Mitarbeiterwohnungen in dem Durchführungsvertrag verankert werde. Dass dieser Vertrag noch nicht vorliege, sei, so Kattari, dem beauftragten Anwalt, der die Gemeinde im Stich gelassen habe, geschuldet.

Durchführungsvertrag wird noch behandelt

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde von der Gemeinde beauftragt, um die Interessen der Gemeinde zu berücksichtigen, an dieser Stelle besonders den uneingeschränkten Betrieb des benachbarten Sportplatzes. Ergänzt werde der Plan mit einem Durchführungsvertrag, der noch stärker die Absichten der Gemeinde hervorhebt.

Vor der Behandlung des Bebauungsplans in der zweiten öffentlichen Runde, werde man den Entwurf beraten können, versprach Kattari. Die Bewertung der wasserrechtlichen Genehmigung durch ein weiteres Ingenieur-Büro muss nun erfolgen. Dann muss die Planung erneut ausgelegt werden, so entschied der Rat einhellig.

tb