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Südlich von Winkl nahe der Bahnlinie München-Salzburg ist eine Mobilfunksendeanlage mit einem rund 30 Meter hohen Mast geplant. (Foto: Müller)

Mobilfunkmast in Winkl: Gemeinde schlägt keinen Alternativstandort vor

Grabenstätt – Die Gemeinde schlägt keinen Alternativstandort für die Mobilfunksendeanlage vor, die die Telefonica Deutschland GmbH südlich von Winkl nahe der Bahnlinie München-Salzburg plant. Diesen Beschluss hat der Gemeinderat einstimmig gefasst. Die Begründung: Aufgrund der Entfernung sei mit keiner nennenswerten zusätzlichen Belastung für die nächstgelegene Wohnsiedlung, dem Ortsteil Winkl, zu rechnen. 


Diplomingenieur Hans Ulrich vom Ingenieurbüro funktechanalyse.de legte dar, dass »von keiner nennenswerten zusätzlichen Belastung für die Wohnbebauung im Ortsteil Winkl auszugehen« sei. Ein einzelfallbezogenes Standortgutachten mit vergleichender Standortbetrachtung ist laut Ulrich für diesen Suchkreis »nicht zielführend«. Zudem sei es äußerst schwierig, einen vergleichsweise schonenden und effizient versorgenden Standort zu finden.

Die genaue Bauart des Mastes bleibe den weiteren technischen Planungen vorbehalten, sagte Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (Bürgergruppe). Er dürfte aber rund 30 Meter oder noch etwas höher werden. Wie es hieß, soll durch den bevorzugten Maststandort primär die Bahnlinie versorgt werden, da dort noch eine Versorgungslücke bestehe.

Josephine Brunnhuber (Freie Wähler) mahnte an, dass trotz der guten Online-Informationsveranstaltung einige rechtliche Aspekte nicht geklärt worden seien. So bestehe die Sorge, dass bei künftigen Anfragen anderer Netzbetreiber ein weiterer Funkmast errichtet werden könnte. Sie schlug deshalb vor, nochmals einen Juristen heranzuziehen, der für rechtliche Fragen Rede und Antwort stehe.

Bürgermeister Wirnshofer erwiderte, dass die meisten rechtlichen Fragen bereits im Rahmen der Info-Veranstaltung sorgfältig aufbereitet und erklärt worden seien. Selbstverständlich könnten aber weitere Einzelfragen an die Verwaltung gestellt werden. Die Gemeindeverwaltung gehe davon aus, dass das Vorhaben südlich des Ortsteils Winkl nahe der Bahnlinie als »trilateraler Standort« ausgeführt werde, damit auch andere Netzbetreiber berechtigt seien, diesen Standort zu nutzen, so der Rathauschef.

»Gesetzliche Regelungen dazu sind der Verwaltung nicht bekannt«, meinte der gemeindliche Geschäftsleiter Peter Lex. Allerdings gebe es seitens der Bundesnetzagentur Lizenzauflagen, welche eine entsprechende Kooperation der Netzbetreiber untereinander zur Bedingung mache. Inwieweit sich die Gemeinde bei diesem Standort darauf berufen könne, sei leider nicht bekannt. Man werde jedoch mit allen Mitteln auf eine entsprechende Kooperation der verschiedenen Netzbetreiber hinwirken, so Lex.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass die Gemeinde, die im besagten Bereich über keine geeigneten Liegenschaften verfügt, keinen eigenen Alternativstandort vorschlagen werde, da aufgrund der Entfernung mit keinen nennenswerten zusätzlichen Belastungen für die nächstgelegene Wohnsiedlung, dem Ortsteil Winkl, zu rechnen sei. Ein einzelfallbezogenes Mobilfunk-Vorsorgekonzept mit vergleichender Standortbetrachtung werde deshalb als nicht zielführend betrachtet, heißt es in der Beschlussfassung. Von der Telefonica Deutschland erwartet man, dass sie den neuen Standort bei Bedarf in Kooperation mit anderen Netzbetreibern betreibe.

Ulrich war in seinem Vortrag auch auf den bereits genehmigten Mobilfunkstandort in Erlstätt eingegangen und hatte empfohlen, dass die Gemeinde künftig das Mitwirkungsangebot von Netzbetreibern annehmen und sich im Dialogverfahren aktiv beteiligen solle. Im Falle einer neuen Standortanfrage eines Netzbetreibers könne die Gemeinde ein einzelfallbezogenes Standortgutachten mit vergleichender Standortbetrachtung in Auftrag geben, so Ulrich. Ziel sei es dabei, einen vergleichsweise schonenden und effizient versorgenden Standort zu finden.

Ein konzeptionelles, gemeindegebietsübergreifendes Mobilfunkvorsorgekonzept, wie es die Bürgerinitiative »5G freies Erlstätt« mit ihrem Bürgerantrag ursprünglich gefordert hatte, sei »nicht in jedem Fall das Mittel der Wahl«. Nicht nur die Ausarbeitung sei sehr aufwändig, sondern ein solches Konzept müsste nach den Worten von Ulrich auch immer wieder überarbeitet und entsprechend angepasst werden. Versäume man mit den Netzbetreibern von Anfang an, Kompromisse einzugehen, verschlechtere sich die Ausgangslage der Kommune und auch die Ausbaustrategie.

Wirnshofer betonte, dass deswegen auch die Gemeinderatsbeschlüsse von 2005 und 2018 aufzuheben seien. Mit den damaligen Beschlüssen hatte das Gremium entschieden beziehungsweise bekräftigt, dass sich die Gemeinde an einer Standortsuche grundsätzlich nicht mehr beteiligt. Grund dafür war, dass einst kein Einvernehmen mit der früheren Bürgerinitiative über einen Standort erzielt werden konnte und diese von der Gemeinde forderte, einen ortsnahen Mobilfunkausbau in Erlstätt nicht weiter zu unterstützen. mmü