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Unser Bild zeigt das neu entstandene Baugebiet an der Meckenheimer Straße in Grabenstätt, wo sich der nun leicht angepasste Kriterienkatalog zur Vergabe von Baugrundstücken für junge Familien bewährt hat. Es konnten nämlich durchwegs Familien mit einem oder mehreren Kindern bedient werden. (Foto: Müller)

Baugrundstücke für junge Familien – Grabenstätter Gemeinderat erhöht Einkommensgrenze

Grabenstätt – Der Gemeinderat segnete in seiner jüngsten Sitzung den leicht modifizierten Kriterienkatalog zur Vergabe von Baugrundstücken für junge Familien ab.


Wie Bürgermeister Gerhard Wirnshofer vor der einstimmigen Abstimmung betont hatte, sollten die Kriterien zur Grundstücksvergabe »grundsätzlich so beibehalten werden«, da man mit den Ergebnissen aus der letzten Ausschreibung (gemäß des EU-Leitlinienkompromisses) im Rahmen des Grabenstätter Baugebiets »Erlstätter Straße« (nun Meckenheimer Straße) »recht zufrieden« gewesen sei.

»Das erklärte Ziel, jungen Familien mit Kindern vergünstigtes Bauland zu bieten und damit eine dauerhafte Sesshaftigkeit zu ermöglichen, wurde durchwegs erreicht«, resümierte der Rathauschef. Trotzdem sei man nun in der Gemeindeverwaltung zu dem Schluss gekommen, dass es hilfreich sei, kleinere optimierende Anpassungen vorzunehmen.

Was die Einkommensgrenze eines Bewerbers in Höhe des durchschnittlichen Jahreseinkommens eines Steuerpflichtigen in der Gemeinde anbelangt, ergibt sich auf Grundlage der Daten des Bayerischen Landesamts für Statistik im Vergleich zur letzten Festsetzung ein durchschnittliches Pro-Kopf-Einkommen von rund 42.500 Euro (bisher etwa 39.900 Euro). Mit Berücksichtigung der Lohnsteigerungen von 2016 bis einschließlich 2020 von jährlich 2,5 Prozent erhöht sich das Durchschnittseinkommen auf rund 48.000.

Der Leitlinie nach darf nun also bei alleinstehenden Bewerbern das Einkommen nicht höher als 48.000 Euro sein und bei Paaren darf das Einkommen 96.000 Euro nicht überschreiten. Zu diesem Einkommensgrenzwert ist ein Freibetrag in Höhe von 7000 Euro je unterhaltspflichtigem Kind hinzuzurechnen.

Wie Bürgermeister Wirnshofer weiter anmerkte, ende die Punktzahl bei den jeweiligen Einkommensobergrenzen nun bei »11« statt bei »5«. Das liege daran, dass die untersten Einkommensgrenzen wie empfohlen angehoben worden seien, die Einkommensobergrenzen jedoch nicht um denselben Wert gestiegen seien.

 Paare und Familien bis zu einem Einkommen von 70.000 Euro (bisher 60.000 Euro) bekommen nun 50 Punkte, bis zu einem Einkommen von 80.000 Euro 35 Punkte (bisher 20), bis zu einem Einkommen von 90.000 Euro 20 Punkte (bisher 5) und bis zu einem Einkommen von 96.000 Euro die besagten elf Punkte. Alleinstehende erhalten nun bis zu einem Einkommen von 35.000 Euro (bisher 30.000 Euro) 50 Punkte, bis zu einem Einkommen von 40.000 Euro 35 Punkte (bisher 20), bis zu einem Einkommen von 45.000 Euro 20 Punkte (bisher 5) und bis zu einem Einkommen von 48.000 Euro die elf Punkte. Haushaltsangehörige kindergeldberechtigte Kinder können ab dem vollendeten 19. Lebensjahr noch zehn Punkte erhalten.

Die hierfür nun etwas geringere Punktepauschale erklärt sich damit, dass Kleinkinder noch deutlich länger im eigenen Haushalt leben als erwachsene Kinder. Im Rahmen der angepassten Vergaberichtlinien hätte sich Wirnshofer nach eigener Aussage »gerne eine Würdigung des Ehrenamtes gewünscht«. Dies sei aber letztendlich »schwer umzusetzen und abzugrenzen und deswegen nehmen wir es nicht auf«, stellte der Bürgermeister klar. mmü