Hierbei hatte er die Vorfahrt, angeordnet durch das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“, zu beachten. Der Chieminger fuhr jedoch unter Missachtung der Vorfahrtsregelung in den Kreuzungsbereich ein und kollidierte dabei mit dem Pkw eines 37-jährigen aus dem Berchtesgadener Land.
Beide Fahrzeuglenker blieben unverletzt. An den beteiligten Fahrzeugen entstanden Sachschäden in Höhe von insgesamt 13.000,- Euro.
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