Zu einer größeren Diskussion der Gemeinderäte und Anlieger kam es beim Bauantrag zur Errichtung von drei Reihenhäusern, vier Doppelhaushälften und Carports auf dem Grundstück Tabing 22, in die auch die Nachbarn mit ihren Stellungnahmen durch Bürgermeister Stefan Reichelt einbezogen wurden. Der Beschlussvorschlag, dem Bauantrag vorerst das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, solange nicht bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wurde bei einem Abstimmungsergebnis von sechs zu sechs abgelehnt. Der Vorgang soll nun durch die Rechtsaufsicht im Landratsamt geprüft werden.
Bereits im April hatte der Gemeinderat die Zustimmung des Bauantrags in Aussicht gestellt, vorausgesetzt, eine Sondervereinbarung zur Wasserversorgung mit der Harter Gruppe werde abgeschlossen und die Grundfläche je zusammenhängendem Baukörper betrage maximal 150 Quadratmeter. Zudem sei eine heterogene Baustruktur zu wählen, die sich besser in das Dorfgebiet einfügt.
Nun wurden die Angaben zum Bauvorhaben erneut vorgestellt, laut Beschlussvorlage wurden der Bauantrag mit dem Landratsamt abgestimmt und die Belange der Kreisstraßenverwaltung und der gegenüberliegenden Landwirtschaft berücksichtigt. Auf einer Grundstücksfläche von 2211 Quadratmetern sollen drei Baukörper entstehen, mit 225 und zweimal je 176 Quadratmetern Grundfläche. Dazu kommen Carports mit knapp 84 Quadratmetern.
Der Beschlussvorschlag sah vor, wegen der in der Ortsabrundungssatzung vorgeschriebenen maximalen überbaubaren Fläche von 140 Quadratmetern eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erlassen und das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen, wenn die Dachneigung auf maximal 25 Grad angepasst und eine Sondervereinbarung zur Erschließung zur Wasserversorgung mit der Harter Gruppe abgeschlossen ist.
Diskussionen entstanden unter den Gemeinderäten dahingehend, ob es verantwortbar sei, die Ausfahrt der Wohnanlage nahe der Tabinger Kurve im Ortszentrum auf die Kreisstraße zu genehmigen, oder ob nicht eine Ausfahrt zur Harter Straße weniger gefährlich sei. Gemeinderätin Angelika Maier (Grüne) sagte, dass ein Dreispänner anstelle des jetzigen Bauernhauses nicht ins Ortsbild von Tabing passt, auch wenn die Baukörper jetzt heterogener seien wie im vorausgegangenen Bauantrag. Christian Fischer (CSU) meinte, dass es aus seiner Sicht nicht mehr viele Möglichkeiten der Veränderung des Bauantrags gebe, weil die Kreisstraßenverwaltung keine Bedenken gegen die Ausfahrt auf die Kreisstraße sehe.
Der gegenüber wohnende Landwirt Josef Schauer äußerte die Frage, weshalb auf dem Nachbargrundstück größer gebaut werden dürfe als es ihm bei seinem Zuhaus für Feriengäste erlaubt wurde. »Bei mir musste die Ortsabrundungssatzung mit 150 Quadratmetern Grundfläche genau eingehalten werden, und da spielt sie keine Rolle.«
Matthias Heinrich, der 13 Jahre lang im nun abzureißenden Bauernhaus als Mieter wohnte, sagte, dass er die geplante Ausfahrt als verkehrsgefährdend empfinde, insbesondere da an dieser Stelle nach der Kurve ortsauswärts die Autofahrer stark beschleunigen. »Wenn das alte Haus weggerissen ist, ist auch die Sicht an der Kurve besser, dann werden die Autofahrer noch schneller durch den Ort fahren als bereits jetzt.« Die Nachbarin direkt daneben, Daniela Niederbuchner, sieht ein Problem durch den Carport auf sie zukommen, der direkt an den Straßenrand gebaut werde. »Dann haben wir keine Sicht mehr in die Kreisstraße, wenn wir aus unserem Grundstück fahren.«
Radarkontrollen seien an der Stelle auch nicht möglich, weil es zu nah am Ortsschild sei. Diese Auskunft hätte bereits die Polizei bei einer Ortsbesichtigung gegeben. Außerdem sieht sie den Abstand ihres Bauernhauses zum geplanten Nachbarhaus als zu gering: »Wir kennen das Nachbargrundstück nur als Wiese, erst sollte ein Abstand von 5,50 Meter eingehalten werden, und jetzt sind es nur noch drei Meter.« Es ist damit zu rechnen, dass der Bauantrag den Gemeinderat erneut beschäftigen wird.
Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde der Gemeinderat über zwei Bauanträge informiert. Zum einen wurde der Gemeinderat über den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Lohbachstraße 4a in Egerer in Kenntnis gesetzt. Zum anderen erfolgte die Informationsvorlage zum Ausbau des vorhandenen Dachgeschosses inklusive Dachgaube auf dem Grundstück Winkelzaun 36. Für beide Bauvorhaben war kein Beschluss erforderlich.
az