Der Vorteil: Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können bei VL zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage bekommen. Allerdings gibt es diese Zulage nicht automatisch. Sie muss in der Steuererklärung beantragt werden. Wie viel VL-Leistungen Berufstätigen zustehen, regelt der Arbeitsvertrag. Banken etwa zahlen ihren Mitarbeitern monatlich 40 Euro. Beschäftigte im Kfz-Gewerbe erhalten 26,59 Euro.