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Nach Abstimmung mit dem Ingenieurbüro Richter und der Regierung von Oberbayern hat jetzt der Gemeinderat beschlossen, zwei im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) enthaltene Maßnahmen umzusetzen. (Foto: Konnert)

Ortskernverschönerung: Interessenten können sich melden

Teisendorf – Der Ortskern von Teisendorf mit seinen historischen Häusern, Wohnungen und Geschäften hat einen besonderen Flair. Deshalb wurde er 2012 in das Bund-Länder-Programm des städtebaulichen Denkmalschutzes der Regierung von Oberbayern aufgenommen. In der Folge wurde von der Gemeinde ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) in Auftrag gegeben, das die Ziele, Handlungsfelder und Projekte für die Entwicklung der Gemeinde in den nächsten 10 bis 20 Jahren aufzeigt. Nach Abstimmung mit dem Ingenieurbüro Richter und der Regierung von Oberbayern hat jetzt der Gemeinderat beschlossen, zwei im ISEK enthaltene Maßnahmen umzusetzen.


Es handelt sich zum einen um das Kommunale Förderprogramm zur Durchführung kleinerer privater Sanierungsmaßnahmen für Häuser im Bereich der Marktstraße (bezeichnet als Förderprogramm »Ortskern Teisendorf«) und zum anderen um das »Geschäftsflächenprogramm«, das sich auf Betriebe bezieht, die im Sanierungsgebiet liegen.

Das Farbkonzept für die Marktstraße wurde parallel aktualisiert und dient als eine der wichtigen Orientierungsstützen bei der Erhaltung und Sanierung des Ortskerns. Das Programm »Ortskern Teisendorf« bezieht sich auf die Häuser der Marktstraße in Teisendorf, die unter Ensembleschutz stehen. Diese Häuser sind alle in der Sanierungssatzung für den Ortskern des Marktes Teisendorf inbegriffen. Ziel ist es, dass die Grundstückseigentümer dort ihre Häuser nach Vereinbarung mit dem Markt Teisendorf in kleinerem Umfang sanieren und dabei finanziell unterstützt werden. Gefördert werden Maßnahmen an Fassaden, inklusiv Fenster und Türen, an Dächern und Dachaufbauten, Hoftoren und Hofeinfahrten, Vor- und Hofräumen mit öffentlichem Wirkungskreis, Einfriedungen und Treppen mit ortsbildprägendem Charakter sowie Außenbauteile mit kulturhistorischem Wert.

Bei allen Maßnahmen soll eine denkmalgerechte energetische Optimierung geprüft und umgesetzt werden. Das muss vor der Maßnahme im Beratungsgespräch mit dem Markt Teisendorf abgestimmt werden. Die geplanten Maßnahmen müssen im Einvernehmen mit den Zielen in ISEK sowie dem Bau- und Denkmalrecht sein. Auch hierfür empfiehlt sich eine Vorabberatung mit der Gemeinde. Im Geschäftsflächenprogramm steht die Förderung aller An- und Umbaumaßnahmen von Geschäftsflächen, die zur Aufwertung dienen, im Fokus, so beispielsweise Veränderungen von Innenwänden, neue Schaufenster, neue Eingangsbereiche, neue Fußböden, Wandverkleidungen und Beleuchtungsanlagen. Die Maßnahme muss spätestens innerhalb von zwei Jahren nach dem Datum der Baufreigabe im Rahmen der Förderung abgeschlossen sein.

Die Förderung beträgt in beiden Programmen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt, maximal aber 10.000 Euro. 60 Prozent der Förderung werden aus der Städtebauförderung des Freistaats Bayern übernommen, die restlichen 40 Prozent bezahlt die Gemeinde. Die Zusage für die Übernahme des Förderanteils des Freistaats liegt der Gemeinde vor. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Diese wird immer nach individueller Sachlage und Prüfung sowie nach dem Gleichheitsgrundsatz entschieden. Für dieses Jahr ist eine Fördersumme in Höhe von 25 000 Euro im Haushalt der Gemeinde angesetzt. Für die kommenden Haushalte bleibt zunächst abzuwarten, wie das Kommunale Förderprogramm angenommen wird. Zuletzt gab es das Kommunale Sanierungsprogramm in 2001.

Wer Interesse an einer Förderung hat, kann sich an den Markt Teisendorf wenden und im Rathaus mit Daniel Hübner unter Telefon 08666/9889-33 Kontakt aufnehmen.

kon

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