Am 4. November vergangenen Jahres war der Angeklagte zur Wohnung seiner Noch-Ehefrau und deren neuem Partner gekommen, um seinen Sohn abzuholen. »Der ist einfach reingestürmt«, berichtete die 29-jährige Reinigungskraft, die den Angeklagten nach zwei Faustschlägen ins Gesicht ihres neuen Partners zurückgehalten haben will, »um Schlimmeres zu verhindern«. Sie selbst habe auch blaue Flecken davongetragen. Von zwei bis drei Schlägen, anschließenden Tritten in Bauch und Nieren sowie einem zerrissenen T-Shirt berichtete das Opfer. »Dieser hasserfüllte Blick, als wollte er mich umbringen.« Ein ärztliches Attest bestätigte dem Geschädigten Hämatome, Prellmarken, Stauchungen und Schwellungen. Er berichtete, dass der Angeklagte bereits in der Vergangenheit mit »Kaltmachen« und »Kopf absprengen« gedroht habe. Selbst im Vorfeld dieser Verhandlung soll er »plötzlich« an der Haustüre aufgetaucht sein, um ihnen Angst einzujagen.
»Ich habe ihn nur am Krawattl gepackt«, beteuerte hingegen der 32-jährige Angeklagte. Sein Motiv: »Wenn jemand meinem Buben was tut, dann werd' i wax.« Aufgrund der familiären Situation war es im Januar dieses Jahres zu einer Verhandlung am Laufener Familiengericht gekommen. Dort soll die 29-jährige Mutter des Buben noch erzählt haben, dass es zu keinen Schlägen des Kindsvaters gegen ihren neuen Partner gekommen sei.
Das bestätigte Familienrichterin Augustine Wimmer im Zeugenstand: »Ich habe extra noch nachgefragt, weil es um eine mögliche Kindeswohlgefährdung ging.« Warum sie damals anders ausgesagt habe, wollte Richter Christian Daubner von der Mutter wissen. »Er beeinflusst mich psychisch und ich habe Angst vor ihm, weil immer was ist.«
Sicher sei: »Er hat zugeschlagen. Ich war ja live dabei.« Nach ihrer Aussage verließ die 29-Jährige aufgewühlt den Gerichtssaal und murmelte etwas von »hoffe, du kriegst ein gerechtes Urteil«. Amtsanwalt Tobias Streifinger wertete die Aussagen der Zeugen als glaubhaft. Nicht zuletzt soll ein Spezl des Angeklagten die Mutter telefonisch vor dem Besuch des Mannes gewarnt haben.
»Er ist erheblich vorbestraft«, stellte der Vertreter der Staatsanwaltschaft fest, der allenfalls die alkoholische Enthemmung zugunsten des 32-Jährigen werten mochte. Streifingers Antrag auf sechs Monate folgte der Strafrichter, der dem Teisendorfer eine zweijährige Bewährung zugestand. Die Bilder der Polizei, das Attest und die Zeugenaussagen waren aus Sicht Daubners eindeutig. Als Wiedergutmachung hat der Verurteilte 500 Euro an den Geschädigten zu zahlen.
»Ich weiß, dass ich nicht zugeschlagen habe«, blieb der Handwerker bis zum Schluss dabei und kündigte Berufung an. An den »Neuen« gewandt, sagte er: »Jetzt kannst grinsen; aber erst dem Buben die Haare ausreißen.« Dass dieser Vorwurf möglicherweise berechtigt sein könnte, behauptete zumindest ein Zuschauer mit einem unzulässigen Zwischenruf: »Das kann der Nachbar bestätigen.«
höf