Neue Regelung auf der Teisendorfer Marktstraße – Zwei Wochen Übergangsfrist
Bildtext einblenden
Auf der Marktstraße in Teisendorf ist ab sofort das Parken nur noch in den weiß markierten Bereichen erlaubt. (Foto: Konnert)

Neue Regelung auf der Teisendorfer Marktstraße – Zwei Wochen Übergangsfrist

Teisendorf – Wer auf der Teisendorfer Marktstraße parken möchte, kann das ab sofort nur noch auf den neun weiß markierten Parkflächen für bis zu maximal zehn Minuten tun. Außerhalb der markierten Stellen darf auf den Gehwegen weder angehalten noch geparkt werden. Das Anhalten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen ist für drei Minuten weiterhin erlaubt, die Fahrzeugführer dürfen aber nur auf der Fahrbahn halten. Wer länger als drei Minuten hält, der parkt und darf dies nur in einer der Parkbuchten tun.


Die entsprechende Beschilderung findet sich an den »Einfahrten« zur Marktstraße. Dort heißt es: »Parken in gekennzeichneten Flächen für 10 Minuten erlaubt«. Zudem ist die Marktstraße auch als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Zone 20) sowie alseingeschränkte Halteverbotszone beschildert. Das heißt unter anderem auch, dass die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschritten werden darf und dass auf dem Gehweg jeder Fahrzeugverkehr untersagt ist.

Die Ausweisung von Parkflächen ist Teil eines Maßnahmenbündels, das in der Lenkungsgruppe Marktstraße erarbeitet wurde, um das Ortszentrum attraktiv und lebendig zu erhalten. Auch die Positionierung der neun Buchten wurde in der Lenkungsgruppe entschieden. Einen ersten Anlauf zur Markierung hatte es bereits im Herbst 2020 gegeben. Die damals gewählte, provisorische Markierung mit gelben Streifen hat sich aber als Flop erwiesen, da sich die Streifen nach kurzer Zeit gelöst haben. Die jetzt aufgesprühte, weiße Farbe ist laut Ausführungsfirma deutlich haltbarer.

Damit sich die Verkehrsteilnehmer auf die neue Situation auf der Marktstraße einstellen können, wird es in den nächsten zwei Wochen laut Auskunft des Ordnungsamts keine Verwarnung geben, sondern nur einen Hinweis auf die neue Situation. Nach dieser »Eingewöhnungsfrist« wird streng kontrolliert mit entsprechenden Folgen für die »Verkehrssünder«.

kon

Mehr aus Teisendorf