Bei einem Antrag ging es um den Bau einer 36 Meter langen und 13 Meter breiten Lagerhalle mit einer seitlichen Wandhöhe von rund 6,2 Metern. Geplant war deren Bau in einer festgesetzten, privaten Grünfläche mit besonderer Bedeutung für das Ortsbild auf einem Standort, für den keine Baugrenzen festgesetzt sind. Damit widerspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans, das gemeindliche Einvernehmen wurde von allen Ausschussmitgliedern verwehrt. Als Alternative zu der geplanten Lagerhalle hat der Antragsteller einen zweiten Antrag eingebracht, bei dem eine neue Lagerhalle geschaffen werden soll, indem ein altes Lagergebäude in Richtung Osten versetzt wird. Allerdings sind für den neuen Standort auch keine Baugrenzen im Bebauungsplan »Gewerbegebiet Surmühl« festgelegt.
Somit widerspricht auch dieses Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans und ist planungsrechtlich nicht zulässig. Deshalb hat der Antragsteller auch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt.
Wie der Leiter der Bauverwaltung, Theo Steinbacher, im Ausschuss erläuterte, könnte dieser Befreiung noch zugestimmt werden, da sich das alte Lagergebäude auch nur teilweise innerhalb der festgesetzten Baugrenzen befindet. Allerdings ergebe die Versetzung keinen Sinn, da auch für die neu geplante Lagerhalle keine Baugrenzen festgelegt sind.
In der anschließenden Diskussion kamen die Ausschussmitglieder zu dem Schluss, dass nur eine Änderung des Bebauungsplans »Gewerbegebiet Surmühl« das Vorhaben ermöglichen könnte. Ob ein solches Verfahren angegangen werden soll, blieb offen.
Das gemeindliche Einvernehmen einstimmig hergestellt wurde dagegen bei einem Antrag auf Vorbescheid zum Wiederaufbau der durch Brand zerstörten Gebäudeteile eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes in Oberteisendorf an der Ache.
Das obere Stockwerk des Wirtschaftsgebäudes war bereits 1997 durch einen Brand zerstört worden, das damalige Notdach war ein Pultdach. Jetzt soll das Anwesen baulich in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden. Dazu gab es keine planungsrechtlichen Bedenken, die Zustimmung erfolgte ohne Einwände.
Das Bauamt informierte den Bau- und Umweltausschuss zudem über zehn weitere Bauvorhaben, die im Verwaltungsweg abgehandelt worden waren. Es ging dabei um die befristete Aufstellung von Containeranlagen für einen Kindergarten in Neukirchen und eine Kinderkrippe in Mehring, um den Bau von Carports und Terrassenüberdachungen sowie die Schaffung neuen Wohnraums durch An- und Umbauten.
Für das neue Baugebiet Oberwurzen II wurde ein Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses bewilligt. Drei weitere Vorhaben, da-runter die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans »Teisendorf-Nordwest«.
kon