Der Krater hatte sich auf dem vor knapp 100 Jahren stillgelegten Erzbergwerk »Matthäuszeche« gebildet und einen Pkw sowie zwei Motorräder in den Abgrund gerissen. Eigentümer des Bergbaus ist der Freistaat Bayern, vertreten durch den Staatsbetrieb, die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY).
Gerhard Reichel sagte, dass der Tagesbruch Ende April 2022 durch »unbekannte bergbauliche Hohlräume« entstanden war. Der sich an der Oberfläche des Berges befindliche Abbaubereich sei durch die Immobilien Freistaat Bayern bereits gesichert worden. Derzeit liefen die Planungen für Sicherungsarbeiten in weiteren Hohlräumen »in einem tieferen Niveau, vor allem unterhalb der Garage«, so Gerhard Reichel. Die im Haus lebende Familie ist seit zehn Monaten auswärts untergekommen.
Rechtlich gesehen ist der unter dem Haus liegende Bergbau dem Freistaat Bayern als Eigentümer zuzurechnen. Neben dem Eisenerzbergbau der Matthäuszeche fällt zudem auch die Grube »Kressenberg« bei Neukirchen in den Zuständigkeitsbereich des Freistaats. »Für weitere Bergwerksfelder im Berchtesgadener Land ist die Immobilien Freistaat Bayern nicht zuständig«, so Gerhard Reichel.
Die IMBY hatte bereits vor drei Jahren eine Gefährdungsbeurteilung für die ehemaligen Bergwerke »Matthäuszeche« und den benachbarten »Kressenberg« in Auftrag gegeben. Im Sommer 2022 hätte die Beurteilung abgeschlossen sein sollen. Der Vorfall im vergangenen Jahr unterbrach die Arbeiten. »Die Ereignisse am Schwarzenberger Weg verzögerten das«, so Gerhard Reichel. Die aktuellen Erkenntnisse des Tagesbruchs, über den deutschlandweit berichtet worden war, sollen nun in die Abschlussbewertung einfließen. Die finale Version der Gefährdungsbeurteilung befinde sich kurz vor der Fertigstellung, kündigte der IMBY-Geschäftsführer an. Nach vorläufiger Bewertung der Ingenieure besitze Gerhard Reichl zufolge aber kein Bereich ein vergleichbares Gefährdungspotenzial wie jener am Schwarzenberger Weg.
Das ehemalige Erzbergwerk »Matthäuszeche« liegt am Nordrand des Teisenberges. Die Teisendorfer Erzlagerstätte ist alttertiären Ursprungs, sedimentär und teilt sich nach Erkenntnissen der IMBY in verschiedene »steil stehende und flözartige Erzlager auf«. Die Nebengesteine der Flöze werden aus Kalksteinen, Kalksandsteinen und Tonsteinen gebildet. Der Abbau der Erze erfolgte dort überliefert seit dem Mittelalter. »Eine genaue kartografische Aufnahme erfolgte allerdings erst ab dem 19. Jahrhundert«, so Gerhard Reichel. Auch über eine damals bereits erfolgte Verfüllung der Abbaubereiche liegt keine konkrete Information vor. Durch die Hohlräume und Auffüllungen im Untergrund des in Teilen bewohnten Gebietes sei der Untergrund »sehr komplex«. Im Bereich unter dem Wohnhaus sind nach momentanen Stand keine Erzflöze bekannt. Der Abbau der Erze fand im Bereich der Garage statt, also dort, wo sich der Krater gebildet hatte. »Die tagesnahen Abbaue und deren Teilverfüllung unter der Garage waren nicht dokumentiert«, bestätigte der IMBY-Geschäftsführer.
Aktuell besteht ein Betretungsverbot für den verbrochenen Bereich und dessen unmittelbare Nachbarschaft. Das Betretungsverbot beinhaltet das gesamte Grundstück inklusive Haus, Garage und Garten des Tagesbruchs sowie einen Teil des Gartens auf dem Nachbargrundstück. Die IMBY geht derzeit davon aus, dass das gesamte Areal nach Abschluss der Sicherungsmaßnahmen wieder bewohnt werden kann. Die Gefährdungsbeurteilung für das 1925 geschlossene Bergwerk soll in naher Zukunft abgeschlossen werden. Wann die Familie wieder in ihr Haus zurückkehren darf, dazu von den Zuständigen im Moment keine Äußerungen.
Kilian Pfeiffer