Das Vorhaben liegt im Baugebiet »Erweiterung Oberwurzen II«. Dort sieht der Bebauungsplan nur Stützmauern bis zu 60 Zentimeter Höhe vor. Aufgrund des natürlichen Gefälles soll die geplante Mauer aber bis zu 90 Zentimeter groß sein. Die Verwaltung fürchtet einen Präzedenzfall. Nach längerer Diskussion stimmte der Ausschuss aber zu.
Auf die besondere Situation verwies Bernhard Reitschuh, die sich aus dem Geländeverlauf und der Absenkung des angrenzenden Wendehammers ergibt. Ähnlich sah es Markus Putzhammer nach einer Besichtigung. Wenn man den Mittelpunkt des Wendehammers als Ausgangspunkt nehme, wären die 90 Zentimeter vertretbar.
Auch Sabrina Stutz, Alois Stadtler, Matthias Spiegelsberger und Johann Rauscher folgten letztlich dieser Argumentation, aber nur wegen der besonderen Geländelage. Es müsse als Sonderfallregelung beschlossen werden. Damit sei auch ein Präzedenzfall ausgeschlossen.
In Freidling soll ein 97 Quadratmeter großer und drei Meter hoher Carport mit Flachdach entstehen. Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Verwaltung bezweifelte, ob sich die Dachform in die Eigenart der Umgebung einfügt, dies muss aber das Landratsamt entscheiden. Die Ausschussmitglieder sahen kein Problem.
In zwei Anträgen ging es um das Thema Heizung. So soll in Starz bei Rückstetten ein Heizraum an ein Wohnhaus angebaut werden. Das Anwesen liegt im Außenbereich auf einer landwirtschaftlichen Fläche. Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig, der Ausschuss war einverstanden. Ebenfalls in Rückstetten soll für eine Gaststätte mit Beherbergungsbetrieb eine Hackschnitzelheizung entstehen. Das Anwesen liegt im Gebiet der Ortsabrundungssatzung Rückstetten nahe der Bahnbrücke. Das Vorhaben läge aber im Außenbereich auf einer Fläche im Mischgebiet. Da das Vorhaben einem ortsgebundenen Betrieb dient, ist es zulässig, so die Leiterin der Bauverwaltung, Marianna Baumgartner. Der Ausschuss hatte keine Einwände.
Zugestimmt wurde auch dem Bau eines Kälberstalls in Hörafing. Er soll rund 34 Meter lang und zwölf Meter breit werden. Der Antragsteller ist Landwirt, somit ist das im Außenbereich liegende Vorhaben zulässig. Da sich das Grundstück aber im Wasserschutzgebiet Zone IIIB befindet, ist der Zweckverband Surgruppe an dem Verfahren zu beteiligen. Zudem soll das Vorhaben 25 Meter Abstand zu einer Gasdruckleitung einhalten.
Anträge zur Schaffung von neuem Wohnraum kamen aus Oberlehen, Kothbrünning und Teisendorf. An der Marktstraße in Teisendorf soll ein Teil einer Fußpflegepraxis im Erdgeschoß eines Wohn- und Geschäftshauses zu einer Wohnung im hinteren Teil des Erdgeschoßes werden und rund 43 Quadratmeter haben. Die vorderen 144 Quadratmeter bleiben Fußpflegepraxis.
Für das Anwesen sind 15 Stellplätze nötig – je zwei pro Wohnung und drei für die Praxis. 2015 konnten von den damals notwendigen 13 Stellplätzen nur neun nachgewiesen werden. Damals beschloss der Ausschuss, für die restlichen vier Stellplätze eine Ausnahme zu machen. Nun werden aufgrund der Nutzungsänderung weitere zwei Stellplätze notwendig. Der Ausschuss beschloss, dass diese abgelöst werden müssen. Zudem soll in die Baugenehmigung ein Hinweis aufgenommen werden, dass eine Vermietung von Garagen und Stellplätzen unzulässig ist.
Aus Kothbrünning lag ein Antrag vor zum Abriss des landwirtschaftlichen Neben-gebäudes und Bau eines Austragshauses mit Maschinenhalle und Werkstatt. Die Maße des Ersatzbaus sind mit zwölf auf neun Meter geplant. Die Bauamtsleiterin wies darauf hin, dass je Hofstelle ein Austragshaus erlaubt ist. Das Vorhaben im Dorfgebiet ohne Bebauungsplan ist planungsrechtlich zulässig.
Um den Abbruch der Garagen mit Altenteilerwohnung und den Neubau eines Betriebsleiterhauses ging es in einem Antrag aus Oberlehen. Das bisherige Betriebsleiterhaus soll Altenteilerhaus werden. Der Neubau mit 19 mal neun Metern liegt im Außenbereich ohne Bebauungsplan. Die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben ist vor-ausgesetzt einer Privilegierung planungsrechtlich zulässig. Daher wurde auch hier das gemeindliche Einvernehmen hergestellt.
kon