Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet war bereits in seiner dritten Änderung öffentlich ausgelegt beziehungsweise den Behörden und Trägren öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt worden. Dabei ergab sich, dass eine Verfahrensänderung notwendig ist, weil es sich hier nach Ansicht des Landratsamts nicht um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, sondern um einen »vorhabenbezogenen Bebauungsplan« handelt. Denn auf dem dort ausgewiesenen Grundstück wird sich nur eine Firma ansiedeln und zwar »Rudholzer Technology«.
In dem neuen Verfahren fand die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 4. Dezember bis zum 7. Januar statt.
Seitens der Öffentlichkeit sind weder schriftliche noch mündliche Stellungnahmen eingegangen. Fünf Behörden haben keine Stellungnahme abgegeben. Weitere Stellen haben zwar schriftlich Stellung genommen, jedoch keine Einwände vorgebracht, die eine Abwägung erforderlich machen würden. Diese Stellungnahmen hat der Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis genommen.
Weitere Stellungnahmen bezogen sich auf textliche Korrekturen oder Ergänzungen, die in den Plan eingearbeitet wurden. Eine Ergänzung oder Überarbeitung der Planung ist aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen nicht erforderlich. Deshalb beschloss der Bau- und Umweltauschuss den Bebauungsplan Gewerbegebiet Warisloh in seiner dritten Änderung als Satzung.
Zurzeit wird auf der Fläche, wo das Gewerbegebiet entstehen soll, die Grasnarbe und Humusschicht abgetragen, um die Erkundungen das Bayerischen Amts für Denkmalpflege, die noch vor Baubeginn stattfinden, zu erleichtern. Das Denkmalamt hatte festgestellt, dass in unmittelbarer Nähe eine Straße aus römischen Kaiserzeiten verlaufen ist, die als Bodendenkmal gilt. Daher ist eine Vorab-Abklärung sinnvoll. kon