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Symbolbild Teisendorf Foto: RoHa-Fotothek Fürmann

Bauausschuss lehnt Aufstockung eines Wohnhauses ab – Büroräume dürfen kein Wohnraum werden

Teisendorf – In seiner jüngsten Sitzung hat der Bau- und Umweltausschuss zwei Vorhaben abgelehnt. Zum einen ging es um die Aufstockung eines Gebäudes inklusive des Einbaus von Quergiebeln in der Vogelau, zum anderen um die Nutzungsänderung von zwei Büroeinheiten in Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus in Neukirchen. In beiden Fällen würden die Grundzüge der jeweils geltenden Bebauungspläne nicht eingehalten. Eine Befreiung sei daher rechtlich nicht zulässig.


Die geplante Umnutzung der Büroräume in Neukirchen wurde damit begründet, dass trotz intensiver Suche kein Mieter für die Büros gefunden worden sei. Im ursprünglichen Bebauungsplan war eine Nutzung des Untergeschoßes nicht vorgesehen. Später wurden der Bebauungsplan geändert und die Nutzung für gewerbliche und freiberufliche Zwecke zugelassen. 2015 wurde auf Antrag eine der drei Einheiten im Untergeschoß zum Wohnen zugelassen, unter dem Vorbehalt, dass die Anforderungen der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich Belichtung und Fluchtwege erfüllt sind. Bereits diese Änderung wurde von der Bauaufsichtsbehörde gerügt wegen der fehlenden gesetzlichen Grundlage. Weitere Anträge zur Umnutzung der noch vorhandenen zwei Einheiten in Wohnraum wurden vom Bauausschuss 2015 und 2019 abgelehnt. Der nun dritte Antrag wurde nach kurzer Diskussion erneut abgelehnt, weil dies eine erneute Änderung des Bebauungsplans notwendig machen würde. Des Weiteren bestehen Bedenken, ob die Einheiten im Untergeschoß überhaupt zum Wohnen geeignet sind. Bei einer Besichtigung durch das Bauamt sei festgestellt worden, dass die Belichtung und Belüftung nur über einen westseitigen Lichtgraben und im Süden über eine zurückgesetzte Fensterfront erfolgt.

Der für die Vogelau geltende Bebauungsplan wurde erst 2020 geändert und sieht nun für Gebäude eine maximale seitliche Wandhöhe von sechs Metern vor. Laut dem Antrag für eine Aufstockung eines Wohnhauses, wäre dieses dann um 20 Zentimeter höher, als es der Bebauungsplan vorsieht. Die Nachbargebäude haben seitliche Wandhöhen zwischen 5,50 und sechs Metern. Eine nochmalige Änderung des Bebauungsplans nach nur zwei Jahren lehnte das Gremium einstimmig ab. Auch die geplanten Dachaufbauten entsprechen nicht alle den Vorgaben des Bebauungsplans. Darin ist für Dachgauben nur eine maximale Breite von 1,20 Metern festgelegt. Das Vorhaben kann somit in der geplanten Weise nicht durchgeführt werden.

Zugestimmt wurde einem Antrag aus Hub zum Neubau eines Betriebsleiterhauses mit Altenteiler sowie der Umnutzung des Bauern-hauses in Lehrlings- und Betriebshelferzimmer mit Wasch- und Aufenthaltsraum. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich, das planungsrechtlich zulässig ist.

Auch dem Antrag auf isolierte Befreiung für den Bau einer Holzlege in Mehring stimmten die Ausschussmitglieder zu, nachdem der Bauherr Änderungen an der Planung vorgenommen hatte. So wurde die Länge der neuen Holzlege um einen Meter zurückgenommen, sodass jetzt die Gesamtlänge der Grenzbebauung von neun Metern nicht mehr überschritten wird. Grünes Licht gab es für einen Schaukasten des Alpenvereins an der westlichen Außenwand des Spielwarengeschäfts Bendner. Der Grundeigentümer ist einverstanden.

In der Ausschusssitzung gab die Verwaltung zudem bekannt, dass die Firma Telefonica Deutschland die Errichtung einer Sende- und Empfangsanlage für mobiles Breitband in Weildorf plant. Es handelt sich um einen NB-Funkturm. Soweit für die Errichtung der Anlage öffentlich-rechtliche Genehmigungen erforderlich sind, wird die Firma Telefonica diese in der Umsetzungsphase beantragen.

kon

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