Gegen den obdachlosen Niederländer lagen drei Haftbefehle vor.
Er hätte sie durch Zahlung von 2 350 Euro abwenden können. Da er die Summe aber nicht aufbringen konnte, wurde er für die nächsten 120 Tage in die Justizvollzugsvollzugsanstalt Bad Reichenhall eingeliefert.