Der 43-jährige Einheimische fuhr bei erlaubten 70 km/h mit 101 km/h so schnell, dass er angezeigt werden musste. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten Alkoholgeruch fest und ließen ihn einen Alkoholtest durchführen. Dieser ergab einen Wert von mehr als 1,1 Promille, was eine Blutentnahme, die Sicherstellung des Führerscheins und eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr nach sich zog.
Während der zweistündigen Überwachung mussten insgesamt bei sehr schwachem Verkehr lediglich vier Fahrzeugführer gebührenpflichtig verwarnt werden. Sie waren mit 13 km/h bis 18 km/h zu schnell unterwegs.