Schwerpunkt der Kontrolle war die Geräuschentwicklung der Motorräder. Während der Kontrollzeit erfolgte die Überprüfung von 25 motorisierten Zweirädern. Verstöße gegen die gesetzlichen Geräuschwerte konnten nicht festgestellt werden.
Ein Motorrollerfahrer aus Bad Reichenhall hatte jedoch den Wechsel seines Vorderreifens übersehen. Dieser hatte nicht mehr die erforderliche Mindestprofiltiefe, sodass gegen den Fahrer Anzeige erstattet wurde. Das Bußgeld mit den Gebühren übersteigt dabei den Anschaffungspreis des Reifens.
Drei Biker hatten den Führerschein oder die Fahrzeugpapiere nicht dabei. Dies konnte mit einer kurzen Überprüfung erledigt werden.