In der 13. BayIfSMV ist festgelegt, dass in Landkreisen und Kreisfreien Städten, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 50 überschreiten, zusätzliche Corona-Maßnahmen in Kraft treten müssen. Gemäß dieser Verordnung gilt somit ab dem morgigen Montag in vielen Bereichen, etwa der Gastronomie, bei Feierlichkeiten oder kulturellen Veranstaltungen, wieder eine Testpflicht. Auch in Vermieterbetrieben müssen Gäste während des Aufenthalts weitere Corona-Testungen vornehmen. Ausgenommen sind auch weiterhin vollständig geimpfte oder genesene Personen. Als negativer Corona-Test gilt ein höchstens 24 Stunden zuvor vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Geändert werden auch die Kontaktbeschränkungen: Treffen sind ab Montag zwischen Angehörigen des eigenen Hausstands und zusätzlich Angehörigen zweier weiterer Hausstände erlaubt, höchstens aber 10 Personen. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
Genaue Informationen zu den geänderten Regelungen sind unter https://www.lra-bgl.de/t/presse/aktuelles-zum-coronavirus-im-landkreis/ aufgelistet.
Nähere Informationen rund um COVID 19 gibt es auf der Website des Landratsamtes unter https://www.lra-bgl.de/t/presse/aktuelles-zum-coronavirus-im-landkreis/, im Bereich „Coronavirus – Häufig gestellte Fragen“ unter https://www.lra-bgl.de/t/presse/coronavirus-haeufig-gestellte-fragen/ sowie in den aktuellen Newslettern des Landratsamtes Berchtesgadener Land (Anmeldeformular siehe https://www.lra-bgl.de/t/presse/).
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