Im Bayerischen Landtag sitzen drei Abgeordnete der AfD, die der Verfassungsschutz im Visier hat. Der Partei passt das gar nicht. Sie will gegen die Beobachtung klagen, sollte sie nicht bald ausgesetzt werden.
München - Eigentlich operiert der Verfassungsschutz in Bayern im Verborgenen - von der Behörde ist öffentlich meistens wenig zu hören. Wenn der Geheimdienst aber drei Landtagsabgeordnete der AfD beobachtet, sorgt das für Aufmerksamkeit. Wie arbeitet das Landesamt für Verfassungsschutz und warum gibt es das Amt eigentlich?
Wer wird vom Verfassungsschutz beobachtet?
Menschen und Organisationen, die sich so verhalten, dass sie eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen. Oder die Sicherheit des Freistaats oder der Bundesrepublik gefährden - so definiert es die Behörde selbst. Dazu gehören beispielsweise Islamisten, Rechts- und Linksextremisten, sogenannte Reichsbürger oder die religiöse Bewegung Scientology. Der Verfassungsschutz hat aber auch ausländische Geheimdienste im Blick, die hierzulande spionieren. Und er hilft Polizei und Staatsanwaltschaft, etwa illegalen Drogen- und Waffenhandel oder Geldwäsche zu bekämpfen.
Wie viele werden vom Verfassungsschutz beobachtet?
Eine genaue Zahl der beobachteten Menschen veröffentlicht die Behörde nicht. In einem jährlichen Bericht steht aber, wie viele Menschen der Verfassungsschutz als Extremisten einstuft. Im vergangenen Jahr waren das in Bayern mehr als 18 400. Dazu zählten etwa 4700 Islamisten, 3850 «Reichsbürger», 3470 Linksextremisten und 2320 Rechtsextreme. In Bayern wird die AfD als Partei nicht beobachtet, aber eine «untere zweistellige Zahl Einzelpersonen innerhalb der AfD», sagt der stellvertretende Sprecher des Landesamts, Sönke Meußer.
Wer entscheidet, wen der Verfassungsschutz beobachtet?
Die Behörde selber. Und nur die, nicht etwa die Politik. «Darauf nehme ich nie politisch Einfluss», beteuert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), dem das Landesamt für Verfassungsschutz untersteht. Die Fraktionsvorsitzende der AfD im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, glaubt ihm das im Fall der drei beobachteten Abgeordneten nicht: «Solche eine Aussage ist sachlich unzutreffend und politisch unglaubwürdig.»
Vermutungen oder ein Verdacht, dass jemand extremistisch ist oder gegen die Verfassung arbeitet, reichen für eine Beobachtung nicht aus, betont Meußer vom Landesamt. «Vielmehr müssen im Rahmen einer Gesamtbewertung hinreichend gewichtige und zurechenbare tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer extremistischen Zielsetzung vorhanden sein», erklärt er.
Warum werden die drei Landtagsabgeordneten der AfD beobachtet?
Das hat bei den Abgeordneten Uli Henkel, Ralf-Dieter Stadler und Andreas Winhart verschiedene Gründe, wie der Verfassungsschutz auf eine Anfrage der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Katharina Schulze erklärte. Henkel habe sich in einem Youtube-Video, das auch auf seiner Homepage zu sehen war, in extremistischer Weise über Flüchtlinge aus Afrika geäußert. Die Aussagen motivierten zu Hass. Zudem gehöre Henkel zu den Unterstützern des Vereins «Volksbegehren», der ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Stadler hatte sich dem Landesamt zufolge im sozialen Netzwerk Facebook mit «bekannten Rechtsextremisten» befreundet und in einem Beitrag eine «Sympathiebekundung» für die wegen Volksverhetzung verurteilte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck veröffentlicht. Manche seiner sogenannten Gefällt-mir-Angaben (Likes) bei Facebook wiesen auf Bezüge zur sogenannten Identitären Bewegung hin, die auch beobachtet wird.
Winhart habe sich in zwei im Internet verbreiteten Videos abfällig zu Pflegekräften aus dem Kosovo und Albanien geäußert, heißt es vom Verfassungsschutz. In diesem Zusammenhang hat er den Angaben nach die Behauptung aufgestellt, dass es laut dem Gesundheitsamt Rosenheim wegen Flüchtlingen zu mehr Fällen von HIV, Krätze und Tuberkulose gekommen sei.
Die AfD-Fraktionsvorsitzende Ebner Steiner hält die Maßnahmen übrigens für «völlig überzogen». Es liege ein Verstoß gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit vor. Die Fraktion bewerte die Beobachtung als «grundgesetzwidrigen Eingriff in die Ausübung des freien Mandats». Das Ansehen der AfD werde insgesamt und im Landtag diskreditiert.
Wie genau beobachtet der Verfassungsschutz Verdächtige?
Innenminister Herrmann erklärt es so: «Beobachtung - der Begriff ist insofern leicht missverständlich, weil es weder darum geht, dass jemand mit Kameras beobachtet wird, noch dass zum Beispiel Mitarbeiter der Kriminalpolizei oder des Verfassungsschutzes da ständig einem hinterherschleichen.» Den größten Teil seiner Informationen gewinnt der Geheimdienst nach eigenen Angaben aus offenen Quellen wie beispielsweise dem Internet, Zeitungen, Flugblättern oder Programmheften von Veranstaltungen.
Die Behörde hat aber - und deswegen ist der Verfassungsschutz ein Geheimdienst - auch noch andere Möglichkeiten, wie etwa: versteckte Bild- und Tonaufnahmen, das Observieren von Verdächtigen, den Einsatz von sogenannten V-Leuten (Spitzel) oder das Abhören von Telefonaten. Herrmann schränkt aber ein: «Da müssen in der Regel besondere Gefahrenmomente vorliegen, beispielsweise dass Anschläge geplant sind. Nur weil einer radikale Sprüche macht, liegen in der Regel nicht die Voraussetzungen vor, beispielsweise ein Telefonabhören anzuordnen.»
Kann man gegen eine Beobachtung vorgehen?
Ja, sagt Behördensprecher Meußer: «Gegen Maßnahmen des Verfassungsschutzes können Betroffene selbstverständlich vor Gericht klagen.» Das hat übrigens auch die AfD vor, wenn ihre drei Landtagsabgeordneten weiter beobachtet werden. dpa