Streamingportale Movie4k.to, kino.to, Burningseries und Serienstream.to
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Es gibt viele von ihnen: Illegale Streaming-Anbieter wie Movie4k.to, kinox.to, Burningseries und Serienstream.to – die meisten dieser Seiten enden auf .to, dem Länderkürzel für Tonga. In diesem Staat werden diese Urheberrechtsverstöße sehr wenig bis gar nicht geahndet. (Foto: Matthias Hiekel/dpa/Archiv)

Movie4k.to und kino.to: Kostenloses Streaming von Filmen und Serien legal oder strafbar? Grauzone der Legalität

Online-Streaming ist beliebter denn je – neue Netflix-Serien, TV-Serien und Blockbuster im Fernsehen. Doch neben Bezahl-Anbietern, Kino und TV gibt es noch einige kostenlose unseriöse Anbieter – die bekanntesten sind wohl Movie4k und kinox.to – sind die legal? Und wenn nicht, "wie illegal" sind sie?


Die Kinopreise steigen, oft schränken viele Länder das Filmangebot durch rechtliche Bestimmungen ein oder setzen die Freigabe auf "ab 16 oder 18 Jahren". Viele Serien erscheinen erst Monate später beim bevorzugten Streaming-Dienst oder sind erst rund ein Jahr nach Release im Handel frei erhältlich...

Die Folge: Viele Serienfreunde sind davon genervt und suchen Auswege. Die sind schnell gefunden. Zu den bekanntesten Anbietern gehören wohl Movie4k.to, Kino.to, kinox.to und BurningSeries. Doch wie legal ist dieses Vergnügen? Und was kann dabei alles schiefgehen?

Es ist und bleibt eine Grauzone...

Immer wieder gibt es Debatten um das kostenlose Online-Streaming von urheberrechtlich geschützten Bezahl-Inhalten im Internet. Die Fragen sind immer die gleichen: Ist es illegal? Und wenn ja, welche Strafen drohen?

Viele Blogs, Nachrichten, Anwälte und Richter haben sich bereits damit beschäftigt. Eine einheitliche Rechtsprechung bleiben sie uns zwar bislang schuldig, aber dennoch gibt es klare Ansätze.

Legal oder illegal?

Beim kostenlosen Online-Streaming muss zwischen zwei Anbietern unterschieden werden: Zum einen gibt es den Bereitsteller des urheberrechtlich geschützten Materials (der Videostream-Hoster) und zum anderen das Verzeichnis bzw. die Verlinkungen auf diese Streams (Datenbank mit Link-Sammlungen).

An der Strafbarkeit der Betreiber dieser einschlägigen Seiten besteht in den meisten Ländern keinerlei Zweifel. Die Verlinkung auf fremde Inhalte im Internet ist zwar grundsätzlich gestattet. Nicht jedoch, wenn man wissentlich auf illegal bereitgestelltes urheberrechtlich geschütztes Material verlinkt. Jedes dieser Portale ist in rechtlicher Hinsicht mehr als nur bedenklich.

Doch wie sieht es für die Nutzer solcher Seiten aus? Mache ich mich mit dem Streamen von geschützten Kinofilmen und Serien strafbar? Grundsätzlich sind Nutzer laut europäischer Rechtsprechung dazu verpflichtet, die Inhalte vor dem Betrachten und Aufrufen auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Sich seine Lieblingsserie auf BurningSeries herauszusuchen und anschließend reiheweise die Folgen und Staffeln durchzuklicken ist alles andere als anspruchsvoll. Und genau deshalb kann man sich laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr durch eine Aussage á la "Das wusste ich ja nicht, dass da die Serie kommt" herausreden.

Auch ein Faktor, der bisher bei den meisten Gerichtsprozessen eine Rolle gespielt hat, ist die Zwischenspeicherung der Videodaten im Cache des Browsers bzw. im Arbeitsspeicher des Computers. Dort wird auf diese Weise eine illegale Kopie der Filme erzeugt.

Den Nutzern der dubiosen Online-Streaming-Angebote drohen in jedem Fall Abmahngebühren im höheren dreistelligen bis mittleren vierstelligen Bereich – und das bereits bei nur einem angeschauten Stream. Die Kläger – Rechteinhaber der Inhalte – müssen die Urheberrechtsverletzungen jedoch beweisen und das ist meist ein schwieriger und langwieriger Prozess. Strafrechtlich werden diese Belange bisweilen übrigens nicht verfolgt. Es handelt sich um rein zivilrechtliche Angelegenheiten.

 

red/fb

Im Video: 100 Sekunden: Razzia bei Kino.to

Razzia bei den Betreibern von Kino.to. Die Polizei hat das größte deutsche Portal für Raubkopien vom Netz genommen. Angeblich besuchten 4 Millionen User die berüchtigte Internetseite jeden Tag, um dort Filme und Serien anzusehen. Damit ist nach 6 Jahren jetzt Schluss.

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