Demnach dürften Personen, "deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dringend erforderlich und unabdingbar ist", laut einer am Sonntag in Kraft tretenden bayerischen Landesverordnung einreisen. Die bayerischen Behörden verlangen jedoch eine entsprechende Bescheinigung des Dienstherrn, Arbeitgebers und Auftraggebers.
Die Tiroler Tageszeitung berichtet weiter, dass diese Bescheinigung ab Mittwoch "bei jeder Einreise mitzuführen" und auf Verlangen vorzulegen sei. So stehe es in der bayerischen Verordnung zur Änderung der Einreise-Quarantäneverordnung. Menschen, die in Tirol leben und in Bayern arbeiten, haben damit noch zwei Arbeitstage Zeit, die entsprechende Bescheinigung bei ihrem bayerischen Arbeitgeber einzuholen.
red