Gefährliche Körperverletzung lautete die Anklage und das Urteil schuldig. Täter und Opfer, beide weiblich, waren sich vor der Tat völlig unbekannt und unerklärlich ist, warum der Schlag mit dem Bierglas ins Gesicht der anderen passiert ist. Übrig bleibt vorerst eine sieben Zentimeter lange Narbe und der Wunsch nach Wiedergutmachung.
Verzwickt war, trotz zweier Zeugen, schon die Klärung des Tathergangs, noch verzwickter die Beurteilung der Biografie der Angeklagten. Der Alkoholeinfluss und sein Stellenwert mussten geklärt werden, außerdem die Frage, ob die heranwachsende Täterin noch nach den Regeln des Jugendstrafrechts zur Verantwortung gezogen werden soll.
Die Verhandlung war durchgängig für die Schüler so spannend, dass man im Gerichtssaal eine Stecknadel hätte fallen hören können. Gutachter, Staatsanwalt und Verteidigung, Richter und Schöffen fanden ein für alle Beteiligten – wie es schien – gutes Urteil. Den Schülern bleibt der Eindruck, wie nahe manchmal Recht und Unrecht beieinanderliegen.
Es war eine heilsame Erfahrung und zugleich eine Fortbildung für die Streitschlichter an der Schule. fb