Vor 60 Jahren starben die Geschwister Scholl
Sie wurden nach einem Schnellverfahren am 22. Februar 1943 von den Nazis umgebracht

Die undatierten Archivbilder zeigen Hans und Sophie Scholl, Gründer, beziehungsweise Mitglieder der Widerstandsgruppe »Weiße Rose« an der Münchner Universität. Sie wurden nach einer Flugblattaktion gegen die Herrschaft des NS-Regimes am 18.2.1943 verhaftet, vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und am 22.2.1943 in Berlin-Plötzensee hingerichtet.
»Es lebe die Freiheit.« Das waren die letzten Worte des 25-jährigen Münchner Medizinstudenten Hans Scholl. Sekunden später wurde er im Gefängnis München-Stadelheim mit dem Fallbeil umgebracht. Seine 22-jährige Schwester Sophie und der 24 Jahre alte Christoph Probst starben mit ihm am 22. Februar 1943 auf dem Schafott. Die drei waren führende Mitglieder der studentischen Widerstandsgruppe »Weiße Rose« in München und hatten in Flugblättern zum Widerstand gegen das Nazi-Regime aufgerufen.
In der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität hatten die Geschwister Scholl am 18. Februar 1943 das sechste – und letzte – Flugblatt der Gruppe während der Vorlesungen in den menschenleeren Gängen ausgelegt. Die restlichen Blätter warfen sie vom zweiten Stock in den Lichthof der Universität. Der Hausmeister sah das, verschloss die Eingänge und verständigte die Gestapo.
Vier Tage später wurden die Geschwister Scholl und Probst in einem Schnellverfahren zum Tode verurteilt und noch am gleichen Tage hingerichtet – »wegen landesverräterischer Feindbegünstigung, Vorbereitung zum Hochverrat, Wehrkraftzersetzung«, hieß es im Urteil. Der Präsident des berüchtigten Volksgerichtshofs, Roland Freisler, war eigens von Berlin nach München geeilt, um mit den drei Verhafteten kurzen Prozess zu machen. Bei dem Verfahren im Münchner Justizpalast sagte die Biologie- und Philosophiestudentin Sophie Scholl ungebeugt: »Was wir sagten und schrieben, denken ja so viele. Nur wagten sie nicht, es auszusprechen.«
Die Nationalsozialisten waren wegen der Studentenaktion äußerst beunruhigt, da sie nach der Niederlage in Stalingrad eine erhebliche Vertrauenskrise in der Bevölkerung befürchteten. Zur Abschreckung wurde auf roten Plakaten in ganz München die Hinrichtung bekannt gegeben. In einem zweiten Prozess wurden am 19. April 1943 in München Prof. Kurt Huber (49), Alexander Schmorell (25) und Willi Graf (25) aus dem Freundeskreis der Geschwister ebenfalls zum Tode verurteilt und hingerichtet. Andere Mitglieder der Gruppe kamen ins Zuchthaus.
Seit dem Sommer 1942 hatte die »Weiße Rose« zum passiven Widerstand gegen das Unrechtsregime der Nazis aufgerufen. Die Flugschriften wurden zum Teil in Münchner Straßen und Hauseingängen verstreut, zum Teil wurden sie per Post an gebildete Kreise vor allem in Süddeutschland verschickt. »Hitler kann den Krieg nicht gewinnen, nur noch verlängern. Seine und seiner Helfer Schuld hat jedes Maß unendlich überschritten. Darum trennt Euch von dem nationalsozialistischen Untermenschentum! Beweist durch die Tat, dass Ihr anders denkt!« hieß es in einem der Flugblätter.
Der Historiker Golo Mann schrieb 1958 über die »Weiße Rose«: »Sie fochten gegen das Riesenfeuer mit bloßen Händen, mit ihrem Glauben, ihrem armseligen Vervielfältigungsapparat gegen die Allgewalt des Staates. Gut konnte das nicht ausgehen, und ihre Zeit war kurz. Hätte es aber im deutschen Widerstand nur sie gegeben, die Geschwister Scholl und ihre Freunde, so hätten sie alleine genügt, um etwas von der Ehre des Menschen zu retten, welcher die deutsche Sprache spricht.«
Die Geschwister Scholl stammten aus dem Württembergischen. Hans, geboren am 22. September 1918 in Ingersheim an der Jagst, und Sophie, geboren am 9. Mai 1921 in Forchtenberg am Kocher, wuchsen in Ulm auf und zogen erst zum Studium nach München. Zur Schulzeit hatten sie zunächst noch begeistert in den Jugendorganisationen der Nazis mitgemacht. Der Eroberungskrieg Hitlers, die Gräuel in den besetzten Gebieten vor allem im Osten und die systematische Ermordung der Juden ließen sie jedoch zu entschiedenen Gegnern der Nazi-Diktatur werden. Ihr »Aufstand des Gewissens« beruhte nicht zuletzt auf ihrer christlichen Einstellung.
Ihren letzten Gang im Gefängnis traten die Geschwister ungebeugt an, nachdem sie zuvor in ihren Zellen gebetet und das Abendmahl empfangen hatten. Hans Scholl schrieb in seinem Abschiedsbrief: »Meine allerliebsten Eltern! Ich bin ganz stark und ruhig ... Ich danke Euch, dass Ihr mir ein so reiches Leben geschenkt habt. Gott ist bei uns. Es grüßt Euch zum letzten Male Euer dankbarer Sohn Hans.«
JB
8/2003
In der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität hatten die Geschwister Scholl am 18. Februar 1943 das sechste – und letzte – Flugblatt der Gruppe während der Vorlesungen in den menschenleeren Gängen ausgelegt. Die restlichen Blätter warfen sie vom zweiten Stock in den Lichthof der Universität. Der Hausmeister sah das, verschloss die Eingänge und verständigte die Gestapo.
Vier Tage später wurden die Geschwister Scholl und Probst in einem Schnellverfahren zum Tode verurteilt und noch am gleichen Tage hingerichtet – »wegen landesverräterischer Feindbegünstigung, Vorbereitung zum Hochverrat, Wehrkraftzersetzung«, hieß es im Urteil. Der Präsident des berüchtigten Volksgerichtshofs, Roland Freisler, war eigens von Berlin nach München geeilt, um mit den drei Verhafteten kurzen Prozess zu machen. Bei dem Verfahren im Münchner Justizpalast sagte die Biologie- und Philosophiestudentin Sophie Scholl ungebeugt: »Was wir sagten und schrieben, denken ja so viele. Nur wagten sie nicht, es auszusprechen.«
Die Nationalsozialisten waren wegen der Studentenaktion äußerst beunruhigt, da sie nach der Niederlage in Stalingrad eine erhebliche Vertrauenskrise in der Bevölkerung befürchteten. Zur Abschreckung wurde auf roten Plakaten in ganz München die Hinrichtung bekannt gegeben. In einem zweiten Prozess wurden am 19. April 1943 in München Prof. Kurt Huber (49), Alexander Schmorell (25) und Willi Graf (25) aus dem Freundeskreis der Geschwister ebenfalls zum Tode verurteilt und hingerichtet. Andere Mitglieder der Gruppe kamen ins Zuchthaus.
Seit dem Sommer 1942 hatte die »Weiße Rose« zum passiven Widerstand gegen das Unrechtsregime der Nazis aufgerufen. Die Flugschriften wurden zum Teil in Münchner Straßen und Hauseingängen verstreut, zum Teil wurden sie per Post an gebildete Kreise vor allem in Süddeutschland verschickt. »Hitler kann den Krieg nicht gewinnen, nur noch verlängern. Seine und seiner Helfer Schuld hat jedes Maß unendlich überschritten. Darum trennt Euch von dem nationalsozialistischen Untermenschentum! Beweist durch die Tat, dass Ihr anders denkt!« hieß es in einem der Flugblätter.
Der Historiker Golo Mann schrieb 1958 über die »Weiße Rose«: »Sie fochten gegen das Riesenfeuer mit bloßen Händen, mit ihrem Glauben, ihrem armseligen Vervielfältigungsapparat gegen die Allgewalt des Staates. Gut konnte das nicht ausgehen, und ihre Zeit war kurz. Hätte es aber im deutschen Widerstand nur sie gegeben, die Geschwister Scholl und ihre Freunde, so hätten sie alleine genügt, um etwas von der Ehre des Menschen zu retten, welcher die deutsche Sprache spricht.«
Die Geschwister Scholl stammten aus dem Württembergischen. Hans, geboren am 22. September 1918 in Ingersheim an der Jagst, und Sophie, geboren am 9. Mai 1921 in Forchtenberg am Kocher, wuchsen in Ulm auf und zogen erst zum Studium nach München. Zur Schulzeit hatten sie zunächst noch begeistert in den Jugendorganisationen der Nazis mitgemacht. Der Eroberungskrieg Hitlers, die Gräuel in den besetzten Gebieten vor allem im Osten und die systematische Ermordung der Juden ließen sie jedoch zu entschiedenen Gegnern der Nazi-Diktatur werden. Ihr »Aufstand des Gewissens« beruhte nicht zuletzt auf ihrer christlichen Einstellung.
Ihren letzten Gang im Gefängnis traten die Geschwister ungebeugt an, nachdem sie zuvor in ihren Zellen gebetet und das Abendmahl empfangen hatten. Hans Scholl schrieb in seinem Abschiedsbrief: »Meine allerliebsten Eltern! Ich bin ganz stark und ruhig ... Ich danke Euch, dass Ihr mir ein so reiches Leben geschenkt habt. Gott ist bei uns. Es grüßt Euch zum letzten Male Euer dankbarer Sohn Hans.«
JB
8/2003