Verkleinerung des Haslacher Pfarrgebiets
Bis Mitte des 19. Jahrhunderts eine flächenmäßig große Pfarrei



Die Pfarrei Haslach war bis Mitte des 19. Jahrhunderts flächenmäßig eine große Pfarrei. Das Pfarrgebiet reichte von Osten dem Ort Straß (Gemeinde Surberg) bis nach Westen, dem Ort Marwang (Gemeinde Grabenstätt) und von Süden Königswiesen (Gemeinde Siegsdorf) bis nach Norden Sondermoning (Gemeinde Nußdorf). Zum Pfarrgebiet Haslach zählte die Stadt Traunstein mit der damaligen Filialkirche St. Oswald und die Filialkirchen Erlstätt und Nußdorf. In dieser Zeit gab es zwischen den Ordinariaten München und Salzburg, dem Landgericht Traunstein und von der königlichen Regierung mehrere Schreiben an die Pfarrei Haslach, wegen Umpfarrungen von verschiedenen Orten im Randgebiet der Haslacher Pfarrei.
Während der Amtszeit von Dekan und Pfarrer Josef Obermaier (1803 - 1816), und zwar im November 1806, hatte die damalige königliche Landesdirektion den Antrag einer besseren Arrondierung der Pfarreien Haslach und Vachendorf gemacht. Im selben Jahr wollte nämlich der Vachendorfer Pfarrer resignieren und der Haslacher Pfarrer hatte noch nicht seine Besitzanweisung (Possessionsbefehl) von der Regierung erhalten. Das Landgericht Traunstein wurde unterm 13.11.1806 um einen Bericht über die Angelegenheit aufgefordert. Schließlich aber erhielt Pfarrer Obermaier die Einweisung in seine Pfarrei. So stellte man das Problem wieder zurück und wollte den Tod beider Pfarrer abwarten. Der Vachendorfer Pfarrer Johann Georg Lueser starb am 29.8.1811 und Josef Obermaier von Haslach am 29.1.1816.
Kaum hatte Obermaier die Augen geschlossen, griff der königliche Generalkommissar am 5.2.1816 das Problem einer Arrondierung auf. Es handelte sich um die Umpfarrung von zwölf Bauernhöfen auf der Südseite des Hochbergs und der Pechschnait, und zwar um Königswiesen, Aigen, Wimmer, Höll, Stein, Kibler, Spath, Vorder- und Hinterwelln, in Abstreit um den Eder, Schinagl und Gidi (Gilli). Man verwies, dass die Betreffenden viel näher zur Siegsdorfer Kirche hätten. Wenn sie nach Haslach gingen, müssten sie an der Siegsdorfer Pfarrkirche vorbeipassieren, um dann wieder eine Stunde Weg nach Haslach zu gehen. Wie es weiter heißt in diesem Bericht: ». . . sie gängen deshalb auch das ganze Jahr hindurch nach Siegsdorf, die Begräbnisgottesdienste ausgenommen, selbst an den hohen Festtagen fänden sie sich zum Pfarrgottesdienst in Siegsdorf ein, schickten ihre Kinder dorthin zur Schule, halten ihre Hochzeiten dort ab und holten die Geistlichen in gefährlichen Krankheiten zu sich«. Jeder Haslacher Ortsgeistliche ersuchte schon seit Jahren die Siegsdorfer Ortsgeistlichen, den vorigen Familien in dringenden Krankheitsfällen die heiligen Sakramente zu bringen.
Laut einer protokollarischen Niederschrift vom 31.3.1816 waren aber vorige zwölf Familien nicht gesinnt, sich von der Pfarrei Haslach zu trennen und nach Siegsdorf sich einpfarren zu lassen. Ursache dürfte gewesen sein, dass sie ihre toten Angehörigen im Haslacher Friedhof hatten. Nun wollten sie lieber den sogenannten Haslacher-Steig unterhalten und nötigenfalls neu herrichten. Auf alle Fälle könnten sie sich nicht entschließen, sich von der Pfarrei Haslach zu trennen.
Ebenfalls im Februar 1816 reichte das Landgericht Traunstein einen Umpfarrungsantrag von Marwang und Lueg ein, zusammen mit 19 Hausvätern (94 Seelen), zugunsten der Pfarrei Grabenstätt. Dagegen beschwerte sich am 26.2.1816 der zuständige Kooperator von Erlstätt, wegen Schmälerung seiner Kooperaturrechte.
Auch die Pfarrei Vachendorf verwies mit Schreiben vom 2.2.1816 auf die Notwendigkeit einer Arrondierung ihres Pfarrgebiets: »Durch das Ableben des Herrn Pfarrer und Dekan Obermaier zu Haslach hielt sich das Pfarramt Vachendorf verpflichtet, das Landgericht wegen Erleichterung des Kirchen- und Schulbesuchs eine Pfarrdismembration mit den der Pfarrei Vachendorf so nahen Orte: Axdorf, Dinnerding, Wörglham, Hiernsdorf, Bichling und Irlach, gütigst bei der allerhöchsten Stelle in Vorschlag zu bringen«.
Als Gründe hierfür führte man an, dass die bekannten Inwohner an Sonn- und Feiertagen größtenteils den Gottesdiensten zu Vachendorf beiwohnen und ihre Kinder hierher in die Schule schickten; auch würde die Seelenzahl sich kaum auf 100 belaufen, welche die weitschichtige Pfarrei Haslach leicht entbehren könnte. Gegen letztere Abtrennung von Haslach nahm aber das Landgericht Traunstein in dem Gutachten vom April 1816 Stellung, in dem es darauf hin verwies, dass Axdorf, Tinnerting, Büchling und Irlach näher bei Haslach lägen und zur Winterzeit gar kein gebahnter Weg nach Vachendorf gehe. Nur die Bauern von Wörglham, »Hiernsdorf« (Hiensdorf) müsse man noch eigens vernehmen; sie protestieren aber auch gegen die Umpfarrung, da sie auch ihre Kinder ohnehin nach Erlstätt (also in die Pfarrei Haslach) schicken. Der Weg sei auch ziemlich gleich lang. In die Frühmesse nach Vachendorf gingen bloß jene Personen, welche beim Hauptgottesdienst zu Hause bleiben oder gar »gamen« müssen. Gegenwärtig hatten sie aber auch in Vachendorf keine Frühmesse, weil dort bloß ein Geistlicher wäre.
Zu den Wünschen der Pfarrer von Siegsdorf, Vachendorf und Grabenstätt äußerte sich das Erzbischöfliche Konsistorium zu Salzburg am 24.5.1816 folgendermaßen:
»Man kenne zwar den Bayerischen Regierungsentschluss vom Jahre 1811, in der wegen weiter Entfernung oder Mangel an nötigen Geistlichen eine Umpfarrung stattfinden möge; aber eine solche nach Siegsdorf sei gänzlich unnötig. Bei Haslach-Traunstein seien immer 5 Priester, welche alles leicht verrichten könnten (3949 Seelen), wogegen Siegsdorf mit 2034 Seelen allein einen Geistlichen habe (außer dem jeweiligen Schulbenefiziaten). Ferner würde bestimmt der Siegsdorfer Pfarrer gerne auch weiterhin die heiligen Sakramente anderen bringen. Ebenso unnötig sei eine Umpfarrung nach Vachendorf, weil die Betreffenden bei der alten Mutterkirche verbleiben wollten. Die Umpfarrung von Marwang und Lueg nach Grabenstätt sei zwar wünschenswert, doch die Marwanger und die von Lueg wären immer von Haslach gut bedient worden und würden eine Umpfarrung wohl später bereuen. Auch müsste dann an allen Frauentagen der Pfarrgottesdienst nicht in Grabenstätt, sondern in Marwang gehalten werden, was den pfarrlichen Gottesdienst in Grabenstätt stört, da die Kirche in Marwang sehr klein sei. Das Pfarrgebiet von Haslach könne man nicht verkleinern, weil dort große Gebäude und eine Ökonomie in Haslach mit vielen Dienstboten sind.«
So hatte sich das Erzbischöfliche Konsistorium zu Salzburg zugunsten des Historischen Pfarrgebiets von Haslach entschieden.
Mit einer ablehnenden Haltung bestimmte dagegen seine Königliche Majestät am 30.6.1816 trotzdem die Umpfarrung aus der Pfarrei Haslach in die näher gelegene Pfarrei Grabenstätt. Man hatte vonseiten der Regierung das Freiwerden der Pfarrei Haslach durch den Tod des Pfarrers Obermaier abgewartet, um bei der Veränderung des Pfarrgebiets keinen Widerspruch vonseiten des Pfarrers zu bekommen.
Vom 19.9.1816 liegt ein weiteres Bittschreiben des Wagner-, Steinerund Kohlweisenbauern von Tinnerting und des Irlacher an die Regierung um Umpfarrung vor. Als Gründe geben sie an »die allzuweite Entfernung wegen der pfarrlichen Gottesdienste, des Religions- und Schulunterrichts, der Sterbesakramente und »Sepultur«. Die Regierung musste den Bittstellern leider mitteilen, die Pfarrei sei bereits zur Neubesetzung ausgeschrieben und deshalb eine weitere Auspfarrung nicht mehr statthaft (1.11.1816).
Mit der Umpfarrung ihres Orts nach Grabenstätt scheinen die Marwanger nicht ganz einverstanden gewesen zu sein. Denn am 18.11.1823 ergeht ein Bittschreiben des Erzbischöflichen Ordinariats zu München an die Regierung um Übersendung der betreffenden Akten. Es wird hingewiesen, dass die Umpfarrung Marwangs nur provisorisch gewesen wäre und die Filialisten gegenwärtig nicht mehr ganz zufrieden sein sollten. Es sei nicht ganz klar, ob damals auch die Marwanger jene Umpfarrung beantragt oder ihre Einwilligung gegeben hätten. Wir erfahren aus dem Schreiben des Geistlichen Rats des Erzbistums vom 22.6.1824, dass die Marwanger es bei Grabenstätt wirklich schlechter hatten. Wegen Priestermangels war in Grabenstätt kein Hilfspriester mehr und so konnten auch die Gottesdienste nicht mehr in Marwang gehalten werden. Das Ordinariat wäre einer Rückgliederung nach Haslach nicht abgeneigt, zumal ja die Kooperatur zu Erlstätt immer besetzt bleibe. So richteten die Marwanger wieder eine Bittschrift an den Münchner Erzbischof, dass man wieder zur uralten Filialkirche nach Erlstätt angegliedert werden wolle. Der Tod des Grabenstätter Pfarrers (30.6.1824) gäbe dazu eine günstige Gelegenheit. Diese Bitte wurde aber endgültig durch die königliche Regierung abgewiesen. Der Hinweis, Marwang wieder mit Haslach zu vereinigen, wo es immer war, sei auf den ersten Blick für die Regierung ohne Wirkung. Auch führe der Weg von Haslach nach Marwang durch einen beschwerlichen und zur Nachtzeit unwegsamen Wald und es sei eineinhalb Stunden zu gehen.
Dass schließlich dem Hin- und Herschreiben durch die Regierung vom 10.6.1825 ein Ende bereitet wurde, war wirklich gut: Mit Rücksicht auf Ortslage, Schule, leichtere Pastorierung würde Seine Mayestät von der erfolgten Umpfarrung nicht abgehen. So wurde schließlich dem neuen Pfarrer von Grabenstätt mit Schreiben vom 20.4.1828 auch die Jurisdiktion über Marwang gegeben. Damit war Marwang ein für allemal aus der Pfarrei Haslach ausgeschieden. Das war im Jahre 1828.
Dasselbe Los wartete nun auf die Orte Wörglham, Tinnerting, Hienstorf und Irlach. Kaum war der Dechant und Pfarrer Michael Gall von Haslach verstorben, da erinnerte das Landgericht Traunstein die Oberhirtliche Stelle in München am 17.9.1839 an die Möglichkeit einer Umpfarrung dieser Ortschaften unter Berufung auf die Regierungsverordnung vom 13.7.1811. Am 22.10.1839 antwortete das Ordinariat, die Umpfarrung sei nicht so dringend, weil die Entfernung von Erlstätt nicht so groß wäre, auch würde das Schulhaus in Erlstätt erweitert und die Einrichtung einer Expositur in Nußdorf sei geplant, dies würde alles wieder erschweren. Doch am 11.11.1839 erbat »Johann Meisinger, Hofbesitzer und Konsorten von Hienstorf, Wörglham und Tinnerting« um huldreichste Einverleibung mit der königlichen Pfarrei Vachendorf. Diese wären ungefähr 50 bis 60 Individuen (= Seelen). Doch durch königlichen Entscheid König Ludwig I. wurde sie wieder abgewiesen. Auch trug dazu der durch Dekan Reichthalhammer abgefasste Bericht bei, die Abtrennung dieser vier Ortschaften wenigstens aufzuschieben. Die Auspfarrung erfolgte erst zwischen 1872/74, als der Pfarrsitz nach Traunstein verlegt war und es keine Pfarrei Haslach mehr gab (Oberhirtlich genehmigt am 10.2.1874).
Im Jahre 1865 erfolgte die Auspfarrung der Anwesen am südlichen Hochberg, ohne die Abstreiter. Damals richteten die Betreffenden ein Bittschreiben um Auspfarrung nach Siegsdorf an die Obrigkeit, mit dem Hinweis, dass auch die Bergknappen am Kressenberg um eine Einpfarrung nach Neukirchen nachsuchen und deshalb jetzt ein günstiger Zeitpunkt gekommen sei. Sie verwiesen auf den weiten Weg nach Haslach, da auch die Kinder nach Siegsdorf in die Schule gehen und sie die Verstorbenen an Siegsdorf vorbei nach Haslach tragen müssten. Ein Jahr vorher – 1864 – war auch der Bergknappe Lorenz Gastager aus Altenau, Gemeinde Vogling, von Haslach-Traunstein nach Siegsdorf umgepfarrt worden.
Auch die Abstreiter stellten damals den Antrag zur Umpfarrung nach Siegsdorf. Genannt wurde der Steffelbauer (Linner), der Gillibauer (Vitzthum), der Schinaglbauer und Ederbauer. Während die einen drei ihrer Kinder nach Siegsdorf in die Schule schickten, gingen die Kinder des Gillibauern nach Neukirchen. Doch verblieb Abstreit bis zur Gegenwart in der Pfarrei Haslach.
Eine Umpfarrung zweier Bauern von Selberting nach Haslach wurde 1825 abgewiesen, weil der Weg nach Haslach viel weiter wäre, als nach Otting und die Kinder näher nach Surberg als nach Traunstein in die Schule hätten.
Die Verlegung des Pfarrsitzes von Haslach nach Traunstein
Als 1840 Johann Michael Ernst zum Pfarrer in Haslach ernannt wurde, ist ihm vonseiten der Regierung die Auflage gemacht worden, gegen die Errichtung von Exposituren in Traunstein und Nußdorf nichts einzuwenden. Aber aufgrund der geschilderten Verhältnisse durch Dekan Reichthalhammer (Teisendorf) hat auch das Landgericht Traunstein am 6.4.1841 von der Errichtung einer Expositur in Nußdorf einstweilen und eines Vikariats in Traunstein abgeraten. Anscheinend hatte damals der Kooperator in Nußdorf schon gewohnt, denn am 4.5.1841 gab das Ordinariat für diese »Übersiedlung« die Oberhirtliche Zustimmung. In der Stadt trug man sich mit dem Gedanken der Errichtung eines Kapuzinerkonvents. Aber dem stellten sich so große materielle Schwierigkeiten in den Weg, dass daraus nichts wurde.
Im Februar 1843 geschah dann eine Namensänderung der Pfarrei: In Zukunft solle die Pfarrei Haslach den Namen »Pfarramt Haslach-Traunstein in Haslach« führen. Diese Namensänderung wurde am 9.7.1842 durch das Ministerium genehmigt.
Durch die Frankfurter Versammlung 1848 wurden die alten Grundlasten und Zehenten aufgehoben. Damit war auch der große Pfarrhof in Haslach überflüssig geworden. Nachdem schon früher Pfarrer Ernst die Namensänderung der Pfarrei erreicht hatte, wurde durch Ministerialentschließung vom 20.12.1850 der Pfarrsitz auch in die Stadt verlegt. Damit hörte die eigentliche Geschichte der Pfarrei Haslach und ihrer Pfarrer vorerst auf. Durch die Veräußerung des uralten Pfarrhofs in Haslach und des größten Teils der dazugehörigen Gründe, verschaffte sich die neue Pfarrei Traunstein das Geld zum Bau eines neuen Pfarrgebäudes in der Stadt. Von jetzt an wohnte beim Stadtpfarrer in Traunstein ein für Haslach bestimmter Kooperator, der zu den gottesdienstlichen Verrichtungen jeden Tag nach Haslach kam. Haslach war zur Filiale, das heißt zur »Tochterkirche« von Traunstein geworden, wie komisch das auch klingen mag. Im selben Jahr brannte es in der Nacht vom 25./26.4.1851 im Stadel und Stall des Stadtschreibers und vernichtete den neuerbauten Pfarrhof und den größten Teil der Stadt. Die Traunsteiner Bürger hatten den Verdacht, dass die Haslacher das Feuer gelegt und so den Stadtbrand ausgelöst haben. Diese Vermutung dürfte aber unbegründet sein, da in der Stadt in dieser Zeit mehrere Drohungen von verschiedenen Traunsteiner Bürgern vorkamen.
Am 12.6.1914 ernannte das Erzbischöfliche Ordinariat München und Freising den Expositus Stefan Blum zum Vikar der wiedererrichteten Pfarrei Haslach. Mit Wirkung vom 1.7.1914 war er zum ersten Pfarrer der neuerrichteten Pfarrei ernannt.
Karl Rosenegger
Quellenmaterial: Pfarrarchive Traunstein und Haslach
Literatur: Die Pfarrei Unserer Lieben Frau zu Haslach von Pfarrer Josef Rosenegger 1963
20/2019